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Abschaffung der Störerhaftung

Neues vom TOM e.V.

Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD) und Fraktionsvorsitzende von Union und SPD haben in der Thematik Telemediengesetz eine Einigung erzielt. Betreiber von WLAN-Netzen können in Zukunft nicht mehr für das Verhalten der Internetnutzer haftbar gemacht werden. Die Große Koalition hat sich kurz vor der Sommerpause auf die Abschaffung der vieldiskutierten Störerhaftung geeinigt.

Nach einigen Korrekturen stimmten die Parteien dem „Entwurf des Dritten Gesetzes zu Änderung des Telemediengesetzes“ des Bundeswirtschaftsministerium zu. Das dritte Änderungsgesetz soll Rechtssicherheit herstellen, um den weiteren Ausbau des WLANs befördern. Dies ist jedoch kein Freifahrtschein. “Mit ihrem Gesetz konnte und wollte die Politik keinen rechtsfreien Raum entstehen lassen”, erklärt Experte Maximilian Pohl von Eventnet. So etwa können Anbieter von offenem WLAN, so genannten Hotspots, künftig zu Netzsperren verpflichtet werden. WLAN-Betreiber wie Hotels oder Cafés dürfen auch weiterhin eigene Sicherheitsmaßnahmen wie die Vorschaltung eines Passwort nutzen, um Sicherheitsstandards zu erhöhen, wenn sie das wollen – sie müssen aber nicht.

 

Quellen: ww.destinet.de, www.zeit.de

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