EU-Pauschalreiserichtlinie

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Die EU-Pauschalreiserichtlinie ist die Grundlage für eine neue, einheitliche gesetzliche Ausgestaltung des Pauschalreiserechtes in den EU Staaten.

Ziel der Neuregelung ist die Anpassung alter Regelungen an das digitale Zeitalter, der Ausbau des Verbraucherschutzes und die Präzisierung des Begriffes der Pauschalreise.

Bei der Erarbeitung eines Gesetzentwurfes durch das Bundesjustizministerium wurden die Belange der öffentlichen Tourismusorganisationen wenig berücksichtigt. Dies hätte bei unverändertem Gesetzgebungsverfahren dazu geführt dazu, dass Tourismusorganisationen rascher als bisher in die Veranstalterrolle geraten.

Gerade auch bei Buchung von einzelnen Einzelleistungen in regionalen Reservierungsplattformen würde der neue Entwurf beispielsweise von einer Pauschalreise ausgehen. Im Fall von sogenannten ‚verbundenen Reiseleistungen‘ müsste sich der Vermittler jeweils schriftlich bestätigen lassen, dass es sich um Einzelbausteine und nicht um eine Pauschalreise handelt. Einziger Ausweg wäre hier, die Leistungen nicht gebündelt, sondern in einem separaten Buchungsweg zu vermitteln. Hinzu kommen weitere Benachteiligungen, die sich beispielsweise durch die neue, erweiterte Definition von ‚Einzelleistungen‘ oder etwa den Wegfall des Sicherungsscheins ergeben.

Gemeinsam mit unseren Dach- und Partnerverbänden, wie dem Deutschen Tourismusverband (DTV), dem ADAC oder dem Bundesverband der Tourismuswirtschaft (BTW) engagieren wir uns für eine praxisnahe und praktikable Auslegung der EU-Pauschalreiserichtlinie. So konnte bereits die Abschaffung des Sicherungsscheins im neuen Entwurf verhindert werden. Im TOP halten wir zu Ihrer Information die aktuelle Stellungnahme des DTV sowie des BTW bereit.

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