Ziele der EU-Pauschalreiserichtlinie

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Ziel der EU-Pauschalreiserichtlinie ist die Stärkung der Pauschalreise und die Vollharmonisierung des Reiserechts in den EU-Mitgliedsstaaten. Bei der Umsetzung in deutsches Recht sollte auch eine Novellierung stattfinden, da sich die Buchungs- und Reisegewohnheiten beim Verbraucher in den vergangenen Jahren enorm geändert haben.
Ein erster Regierungsentwurf löste eine Kritikwelle in der Tourismusbranche und bei den touristischen Spitzenverbänden aus. Im Fokus dieser Kritik standen vor allem die Regelungen in Bezug auf Reiseeinzelleistungen, Tagesreisen, verbundene Reiseleistungen oder die Abschaffung des über die Jahre etablierten und anerkannten Sicherungsscheines.

Tourist-Informationen oder Reisebüros, die bisher als Reisemittler auftreten, würden bei unveränderter Gesetzeseinführung des Regierungsentwurfes  rasch in die Veranstalterrolle geraden, zudem hätte die Einführung eine Flut von bürokratischen Hürden aufgebaut. Nach Anhörung der touristischen Spitzenverbände konnten viele Härten im Entwurf abgebaut oder entschärft werden.
So ist es nach neuerer Verhandlungslage ist es laut Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Gerd Billen, nicht mehr notwendig, verbundene Reiseleistungen separat beim Gast abzurechnen, der Sicherungsschein soll nun doch erhalten bleiben und auch die Reiseeinzelleistungen sollen nach neuestem Kenntnisstand nicht der Pauschalreiserichtlinie unterfallen. Nachgebessert wurde auch beim Thema Tagesreisen, die Erheblichkeitsschwelle wurde angehoben.
Nach Aussagen von Prof. Führich sollte durch die Novellierung die Position und Bedeutung der Pauschalreise gestärkt werden. Der TOM e.V. wird sich auch weiterhin dafür engagieren, die Belange des öffentlichen Tourismussektors sowie die Interessen der Tourismusorganisationen Oberbayerns zu vertreten. Sobald die Richtlinie in deutsches Recht umgewandelt wurde, werden wir Hilfestellungen wie Schulungen, Vorlagen zur Erfüllung der Informationspflichten und Leitfäden entwickeln und unseren Mitgliedern zur Verfügung stellen.

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Drittes_Gesetz_Pauschalreiserichtlinie.html

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