DTV-Empfehlungen zur EU-Datenschutzgrundverordnung

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Ab dem 25. Mai 2018 gilt die EU-Datenschutzgrundverordnung. Damit kommen auf Unternehmen Änderungen beim Umgang mit personenbezogenen Daten zu. Um die neuen Anforderungen zu erfüllen, müssen Prozesse, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, sorgfältig geprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Bei Verstößen drohen empfindliche Geldbußen oder Schadensersatzansprüche. Geprüft werden muss auch, ob ein eigener betrieblicher oder externer Datenschutzbeauftragten zu bestellen ist.

Was zum Beispiel beim Speichern von Gästedaten, dem Erstellen eines Gästeprofils oder dem Versand von Newslettern zu beachten ist, hat der DTV in einem Leitfaden zusammengefasst.

» DTV-Leitfaden

Quelle: DTV

 

Hinweis für TOM-Mitglieder

Für die Infoveranstaltung zum Thema Datenschutz sind am 11. Mai 2018 von 09.00 bis 16.00 Uhr noch Plätze frei. Anmeldung bitte an info@oberbayern.de

 

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