Ländliche Räume können von Grundgesetzänderung profitieren

Deutschlandtourismus

Am 6. Juli berät der Bundesrat über die Änderung des Grundgesetzes. Nach dem Willen der Bundesregierung könnten mit der Verfassungsänderung mehr Gelder in Bildung, den Wohnungsbau und die Verkehrsfinanzierung fließen. Der Deutsche Tourismusverband e.V. (DTV) unterstützt das, fordert aber die Bundesregierung auf, mit einer weiteren Grundgesetzänderung den Förderrahmen für die strukturschwachen ländlichen Räume zu verbessern. „Wir brauchen eine Erweiterung der Gemeinschaftsaufgabe ‚Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes‘, ergänzt um die Förderung ländliche Entwicklung. Das geht nicht ohne eine Änderung des Grundgesetzes“, sagt DTV-Präsident Reinhard Meyer. „Die Begrenzung auf Ackerbau und Landwirtschaft greift zu kurz. Schon allein die Potenziale des Tourismus für die Förderung ländlicher Räume können dadurch nicht gehoben werden.“

Auch der Bundesrat sieht hier Handlungsbedarf und hat eine Grundgesetzänderung für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ vorgeschlagen. Wie der DTV möchte die Länderkammer eine Ergänzung des Grundgesetzartikels 91a „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ um die Wörter „ländliche Entwicklung“.

„Klar ist, dass nicht alle ländlichen Räume hilfsbedürftig sind. Notwendig ist deshalb ein Fördersystem, das sowohl räumlich als auch inhaltlich klare Kriterien für die Förderung beinhaltet. Es darf nicht zu Doppelförderungen oder Förderlücken kommen. Unmittelbar im Zusammenhang mit der Grundgesetzänderung muss die Bundesregierung zügig ein Konzept zur integrierten Förderung der strukturschwachen ländlichen Räume vorlegen und jetzt handeln! Die Koalition darf nicht abwarten, bis die Kommission ‚Gleichwertige Lebensverhältnisse‘ zu einem Ergebnis kommt. Ein passendes Fördersystem wird jetzt und nicht irgendwann benötigt.“

Die Bundesregierung will eine Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ einsetzen. Konkrete Vorschläge u.a., um Strukturschwächen in ländlichen Räumen anzugehen, soll die Kommission von Bund, Ländern und Kommunen erst 2019 vorlegen.

 

Quelle: DTV

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