Ausschreibung Web-Agentur

Newsletter

Sehr geehrte Damen und Herren,

im nachfolgenden können Sie sich alle nötigen Unterlagen für die Ausschreibung Rahmenvereinbarung Gestaltung & Hosting Gäste- und Partnerweb herunterladen.

Anlage 1 Formblätter Eignung V 1.2. 180926

Anlage 2 Rahmenvertrag Gestaltung & Hosting Web V 1.2 180926

Anlage 3 Bieter Projektplan V 1.1. 180926

L 124 Eigenerklärung zur Eignung V 1.1. 180804

L 211_Aufforderung V 1.2. 180926

L 213_Angebotsschreiben_bis 6 Lose V 1.1. 180804

L 214_ Besondere Vertragsbedingungen V 1.1. 180804

L 215_ Zusätzliche Vertragsbedingungen(0618)

L 235 Verzeichnis der LeistKap anderer Unternehmen V 1.1. 180804

L 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen V 1.1. 180804

TOM_eV._Verfahrensbedingungen inkl. LV Webdienste V 1.3

PROJECT M_Positionierungskonzept Oberbayern Muenchen_Endbericht_20150922

160129_TOM_Digitale_Strategie

 

Rückfragen an: ausschreibung@oberbayern.de

 

Fragen & Antworten

Fragen & Antworten werden am 09-10-2018 und am 22-10-2018 hier veröffentlicht.

09.10.2018

Frage 1
“Die Internetpräsenz soll mit einer leistungsfähigen, wordpress basierten CMS-Lösung umgesetzt werden” Sind Angebote mit alternativen CMS-Lösungen, die speziell für Redakteure konzipiert wurden, zugelassen?

Antwort 1
Nein, es ist ausdrücklich eine WordPress-Lösung gewünscht.

 

Frage 2
In den zur Verfügung gestellten Dokumenten ist eine grobe Projektplanung enthalten. Darüber hinaus sind im Preisblatt Festpreise gewünscht. Daher wird davon ausgegangen, dass ein Festpreisangebot erwartet und ein klassisches Projektvorgehen angestrebt wird.

Ist es grundsätzlich möglich, das Projekt in einem agilen Modus anzugehen? Das bedeutet, dass zu Beginn eines Projekts ein Budgetrahmen genannt werden kann, jedoch kein detaillierter Kostenplan. Ebenso ist in diesem Szenario die Erstellung eines klassischen Projektplans nicht möglich. Gleichzeitig bietet das agile Vorgehen deutliche Vorteile, die uns dazu bewogen haben vollständig auf dieses Vorgehen zu setzen.

Antwort 2
Ja, eine heutzutage übliche, agile Vorgehensweise im Projekt ist erlaubt. Unbeachtet dessen, ist im Angebot ein verbindlicher Festpreis anzugeben, der vergabewirksam in die Angebotsbewertung einfließt.

 

 

Frage 3

Reicht ein AVV (Auftragsverarbeitungsvertrag) mit dem jeweiligen Hostinganbieter aus?

Antwort 3
Die Dienstleistung Los 2 Hosting kann in Verbindung mit Unterauftragnehmern angeboten werden. Der entsprechende Vertrag dazu kommt zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zustande, nicht jedoch zwischen dem Unterauftragnehmer und Tourismus Oberbayern München (TOM) e.V.  Bei der Nutzung von Unterauftragnehmern sind die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung einzuhalten.

 

 

Frage 4

Stimmt es, dass ein AVV zwischen Bieter und dem Hostingpartner nicht ausreicht, sondern auch noch ein Vertrag zwischen Bieter und Auftraggeber geschlossen werden muss?

Antwort 4

Grundsätzlich wird der Bieter der „Hoster“ des TOM e.V., da Tourismus Oberbayern keine Geschäftsbeziehung mit dem Unterauftragnehmer eingeht. Ob der Bieter selbst ein Rechenzentrum betriebt oder die Leistung bei einem Unterauftragnehmer einkauft ist seine Entscheidung.

In beiden Fällen wird er aber Zugangsdaten haben um auf die Daten des Webportals zugreifen zu können.

Die Vorgaben der DSGVO gelten unabhängig von unserer Ausschreibung sowieso.

Es ist ein AVV zwischen Tourismus Oberbayern und dem Bieter abzuschließen, hinzu müssen Unterauftragnehmer genannt werden (z.B. auch Google falls Analytics eingesetzt wird) und es müssen ebenso die „TOM – Technische und organisatorische Maßnahmen“ geliefert werden.

Damit der Bieter die Vorgaben im AVV einhalten kann wird er selbst ebenfalls ein AVV mit seinem Unterauftragnehmer abschließen müssen.

veröffentlicht am