Tipps zum Umgang mit Airbnb

Deutschlandtourismus

Airbnb hat mittlerweile in fast allen Destinationen Oberbayerns Partnerbetriebe und ist damit ein ernstzunehmender Faktor. Wohneigentümer aber auch Mieter erwägen immer wieder, sich der Plattform anzuschließen und so zusätzliche Einnahmen zu generieren. Oft werden dabei rechtliche Themen nicht oder unzureichend berücksichtigt.

Die Plattform finanztipp.de hat jüngst Informationen zusammengestellt, was es hier zu beachten gibt. Diese Informationen sind insbesondere für Sie als Mitgliedsregion oder –ort von Interesse, wenn es um die Beratung und Information in Ihrer Region geht. Nicht zuletzt ist es wichtig, das Phänomen Airbnb juristisch und steuerlich besser einordnen zu können.

Unsere Forderung lautet hier ohnehin, dass für alle Marktteilnehmer dieselben ordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen und gesetzlichen Vorschriften gelten müssen.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Direkte Mitglieder des TOM e.V. können die Informationen unter nachfolgendem Link abrufen: top.oberbayern.de/airbnb/

 

 

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