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Gaststättenmodernisierungs- programm: Abstimmung im Landtag

Bayerntourismus

Wie auf dem Tourismusforum des TOM e.V. angekündigt steht das Gaststättenmodernisierungsprogramm des bayerischen Wirtschaftsministers Hubert Aiwanger am 17. Mai 2019 vor dem bayerischen Landtag zur Abstimmung. Vorbehaltlich deren Zustimmung wird das Programm kurz darauf für Bewerbungen geöffnet. Es macht daher Sinn sich frühzeitig darüber zu informieren, ob der eigene Betrieb oder Betriebe in seiner Region dafür in Frage kommen. Das Gaststättenmodernisierungsprogramm soll sowohl den Tourismus in Bayern stärken als auch dem Wirtshaussterben besonders im ländlichen Raum entgegengewirken. 

Der Wirtschaftsminister begründet das Ziel des Programms wie folgt: „Das Hotel- und Gaststättengewerbe ist Hauptleistungsträger des Tourismus. Der Tourismus ist bayerische Leitökonomie und Stabilitätsanker und sichert Existenzen in ganz Bayern. Vor allem in ländlichen Regionen gibt das Gastgewerbe Menschen eine attraktive Arbeit und ist wesentlicher Baustein funktionsfähiger touristischer Strukturen. Zudem tragen Gasthöfe mit regelmäßigen Stammtischen, Veranstaltungen und Gesprächsrunden ganz erheblich zur Förderung der Dorfgemeinschaft bei und sind ein wichtiger Treffpunkt jedes Dorfes.“

Das Förderprogramm ist bis zum 31. Dezember 2020 angesetzt. Neben gewerblichen Unternehmen können auch Kommunen als Verpächter die Förderung beantragen. Die Fördersätze betragen bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben mit einem Maximalwert von 200.000 Euro. Hier finden Sie weitere Informationen über die Fördervoraussetzungen und weitere Eckdaten des Programms.

 

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