Essen soll steuerlich einheitlich mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz belegt werden, unabhängig von der Art der Zubereitung sowie wo und wie es gegessen wird. Es ist eine Frage der Gesundheit, des Umweltschutzes, der Steuergerechtigkeit, der Wertschätzung und der Zukunftssicherung unserer Restaurants und Gasthäuser.
veröffentlicht am