Entwicklung der Corona-Krise in Oberbayern

Echt Wissenswert

Die Auswirkungen des neuartigen Corona-Virus betrafen in den letzten Monaten alle Lebens- und Wirtschaftsbereiche in Europa, Deutschland und vor allem auch in Oberbayern. Gerade eine weit vernetzte Branche wie der Tourismus wurde besonders stark in Mitleidenschaft gezogen. Die schrittweise Wiedereröffnung der Betriebe seit Ende Mai einhergehend mit weitgehenden Lockerungen lassen die Tourismusbranche aber wieder etwas aufatmen. Seit dem 16. Juni 2020 ist die Corona-Warn-App, ein Angebot der Bundesregierung, im Einsatz. Die App hilft festzustellen, ob wir in Kontakt mit einer infizierten Person geraten sind und daraus ein Ansteckungsrisiko entstehen kann – so können Infektionsketten schneller unterbrochen werden.

Wöchentlich finden im Bayerischen Wirtschaftsministerium gemeinsam mit Herrn Staatssekretär Weigert und Herrn Escheu von der Tourismusabteilung Spitzengespräche zu den Auswirkungen der Corona-Krise auf den bayerischen Tourismus statt, an denen auch die BayTM, die Regionalverbände, der Bayerische Heilbäderverband und der DEHOGA Bayern teilnehmen. Auch die BayTM lädt wöchentlich zu einer Videokonferenz der Tourismusregionen. Unter diesem Link können Sie alle Informationen des Bayerischen Wirtschaftsministeriums rund um die Corona-Krise entnehmen und laufend verfolgen.

Corona-Entwicklung

  • Das DWIF hat die Auswirkungen der Corona Krise auf den Wirtschaftsfaktor Tourismus in Deutschland ermittelt. Im nachfolgenden ‚Corona-Kompass‘ können Trends, Entwicklungen und Strukturen zu dieser Thematik abgerufen werden.
  • Im destinet werden täglich neue Ergebnisse zum „Reisepuls Deutschland Sommer 2020“ veröffentlicht. Der ReisePuls Deutschland ist eine Bevölkerungsbefragung zum Reiseverhalten und zur Reisenachfrage in Deutschland – national repräsentativ nach Alter, Geschlecht und Bundesland, ab 18 Jahren. Im Mai 2020 wurde der erste ReisePuls Deutschland von destinet.de initiiert und durchgeführt.
  • Zudem hat das Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes den Recovery-Check#2 veröffentlicht, ein Szenario über die Erholung der Tourismusbranche.

Lockerungen und Anordnungen

Durch zielgerichtete Maßnahmen konnte die Ausbreitung des Corona-Virus wirkungsvoll eingedämmt und deutlich verlangsamt werden. In der Kabinettssitzung vom 16. Juni wurden weitere Lockerungen in Bayern bekannt gegeben. Somit werden beispielsweise die Regelungen zur allgemeinen Kontaktbeschränkung ab dem 17. Juni erweitert, ab dem 22. Juni sind gilt für alle Einrichtungen und Bereiche die Regel, dass 10 qm pro Person ausreichen (bisher waren es 20 qm) und für die bisher zulässige Gastronomie wird ab dem 22. Juni die zulässige Öffnungszeit auf 23 Uhr verlängert. Mehr Informationen zu weiteren Lockerungen finden Sie hier. Die Maskenpflicht im ÖPNV, bei Schülerbeförderungen und in Geschäften gilt weiterhin.

Die Microsite verantwortungsvolle-gastgeber.bayern der BayTM beinhaltet Leitlinien und Empfehlungen für einen sicheren Urlaub mit Corona und gibt einen Fahrplan für den Tourismus in Bayern vor. Gastronomie, Beherbergungsbetriebe und Freizeiteinrichtunge finden auf dieser Seite alle notwendigen rechtlichen Vorgaben, Maßnahmen-Vorschläge zu deren Umsetzung, Aushänge zur Gäste- und Mitarbeiterinformation usw. an einem zentralen Ort, um den Aufenthalt ihrer Gäste verantwortungsvoll zu gestalten. Als Rechtgrundlage dient die fünfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sowie die Verordnung zur Änderung der Fünften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 16. Juni 2020.

  • Gastgewerbe

    • Hier sind die am Freitag, den 22.05.2020 veröffentlichten Hygiene-Empfehlungen des Bayerischen Gesundheitsministeriums abrufbar.
    • Der DTV arbeitet an einer Orientierungshilfe zur Wiedereröffnung von Ferienunterkünften in Corona-Zeiten. Das „Living-Document“ ist hier abrufbar. Bei der Erstellung der Orientierungshilfe hat sich der DTV an bereits vorhandenen Schutz- und Hygienekonzepten für touristische Anbieter orientiert. Ziel ist es, den Anbietern möglichst einheitliche Hilfestellungen zu geben, dabei aber auch auf deren spezifische Besonderheiten einzugehen.
    • Der DEHOGA Bayern fordert in der gegenwärtigen Situation ein Soforthilfeprogramm für das Bayerische Gastgewerbe. Aktuelle Informationen des DEHOGA rund um das Coronavirus sind hier abrufbar. Neben ständig aktuellen Informationen sind hier auch wichtige FAQs für Betriebe abrufbar, welche mit dem Bayerischen Wirtschaftsministerium abgestimmt wurden.
    • Nach Verlängerung der Corona-Maßnahmen hat der DEHOGA ein sofortiges Rettungspaket für das Gastgewerbe gefordert. Der DEHOGA forderte die Einführung der reduzierten Mehrwertsteuer für gastronomische Umsätze ab dem ersten Tag der Wiedereröffnung sowie die Bildung eines Rettungs- und Entschädigungsfonds. Die Senkung der Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie ab dem 1. Juli befristet bis zum 30. Juni 2021 auf den ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent konnte glückerlicherweise erzielt werden.
  • Gastronomie

  • Freizeitbetriebebayerisches

    • Hier sind die neuesten Hygiene-Bestimmungen für touristische Dienstleister und Freizeitbetriebe des Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie zu finden.

Finanzen und Soforthilfen

  • Corona-Soforthilfeprogramm & Steuerstundungen

    • Bislang wurden hunderttausende von Anträgen aus dem Soforthilfe-Programm bearbeitet und ausgezahlt. Damit werden Betriebe und Freiberufler unterstützt, die in Liquiditätsengpässe geraten sind. Auch die Bundesregierung hat mittlerweile ein Soforthilfeprogramm für Betriebe und Freiberufler aufgelegt. Beide Programme wurden nun miteinander verzahnt, das ermöglicht höhere Zahlungen für alle abgedeckten Betriebsgrößen.

    • Neben der Soforthilfe wurden das Darlehensvolumen der LfA Förderbank und der KfW ausgeweitet, der Freistaat übernimmt dabei eine zusätzliche Bürgschaften-Absicherung. Ansprechpartner ist hier die eigene Hausbank. Hinzu kommen erweiterte Kurzarbeiterregelungen und Steuerstundungen. Aktuelle Informationen sind weiterhin unter folgendem Link abrufbar.

    • Zudem wurden die Beantragungskonditionen für das Corona-Soforthilfeprogamm geändert, die Definition zum Liquiditätsengpass lautet wie folgt: „Ein Liquiditätsengpass liegt vor, wenn infolge der Corona-Pandemie die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingraten) zu zahlen. Private liquide Mittel müssen nicht (mehr) zur Deckung des Liquiditätsengpasses eingesetzt werden.“ Hier können Anträge auf Soforthilfe gestellt werden.

    • Das Corona-Soforthilfe-Programm des Bundes und des Freistaates Bayern wurde mit Ablauf des 31. Mai 2020 beendet. Die Bundesregierung hat am 12. Juni 2020 die Eckpunkte für die „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“ beschlossen. Hier finden Sie weitere Informationen zu der Überbrückungshilfe Corona.
  • Kurzarbeitergeld

    • Die IHK für München und Oberbayern informiert über alle Aspekte der Corona Epidemie im Hinblick auf die Beschäftigten in Tourismus und Gastgewerbe. Dazu gehört auch, wie bei einem Quarantäne Fall vorzugehen ist, was bei Arbeitsausfall durch Corona bis hin zu Kurzarbeit in Unternehmen auf Grund der Viruskrise zu beachten ist. Ein wichtiges Thema ist auch die Stundung von Steuerbelastungen im Rahmen der Krise. Alle Information sind kompakt zusammengestellt unter folgendem Link. Kurzarbeitergeld kann hier beantragt werden.
  • Verwertungsgesellschaften

    • Die GEMA hat rückwirkend zum 16.03.2020 das Ruhen der Monats-, Quartals- und Jahresverträge für alle Lizenznehmer beschlossen, die ihren Betrieb aufgrund behördlicher Anordnungen zur Eindämmung der Pandemie-Ausbreitung schließen müssen. Während dieses Zeitraums entfallen die GEMA-Gebühren. Aktuell muss nichts Weiteres veranlasst werden, da die GEMA ihre Verträge für diesen Ausfallzeitraum proaktiv ruhen lässt und keine Vergütung berechnet. Nach Abschluss der behördlichen Betriebsschließungen wird unaufgefordert eine Gutschrift erteilt.

Versicherungen

  • Einige Hotelbetriebe verfügen über eine Betriebsschließungsversicherung. Bisher wurde der Versicherungsfall nicht anerkannt, da dazu eine einzelbetriebliche Schließung auf Grund einer behördlichen Anordnung vorliegen hätte müssen. Dank des Einsatzes des Bayerischen Wirtschaftsministeriums konnte ein Konsens mit vielen Versicherern gefunden werden, nachdem nun doch 10 – 15% der Tagessätze, die bei der Betriebsschließung vereinbart waren, übernommen werden. Die Zahlungen werden auch nicht von bereits gewährten Unterstützungsleistungen abgezogen,  sofern keine Überkompensation vorliegt. Hier finden Sie mehr Informationen.
  • Reiserücktritts-Versicherungen haben den Pandemie-Fall in ihren AGBs und Verträgen ausgeschlossen, wie hier in den FAQs der Europäischen Reiseversicherung ersichtlich ist.

Positionspapiere

  • Im Zusammenhang mit der Erarbeitung einer Exit-Strategie für den Tourismus in Bayern entstand eine Toolbox mit Maßnahmen-Vorschlägen, die den verschiedenen touristischen Partnern und Leistungsträgern als Orientierungshilfe und Inspiration für die Erstellung eigener Hygiene- und Sicherheitskonzepte für einen sicheren Umgang mit Gästen und Mitarbeitern dienen soll. Grundlage sind die Ideen- und Maßnahmenpapiere der verschiedensten Interessenverbände auf Landes- und Bundesebene. Über den folgenden Link kann auf die Toolbox zugegriffen werden.
  • Der TOM e.V. hat ein Positionspapier mit Forderungen rund um das Thema ‚Tourismus und Corona‘ entwickelt. Ziel ist es, dass Tourismus-Betriebe möglichst umfassend entlastet werden. Viele Maßnahmen sind dazu bereits angelaufen, es gibt aber auch noch Bedarf, Soforthilfen auszuweiten und auf dem eingeschlagenen Weg voranzuschreiten. Es muss aber auch darum gehen, der Tourismuswirtschaft in Oberbayern einen klaren Zeitplan zu geben. Es braucht einen gewissen Vorlauf, bis ein Hotelbetrieb wieder hochgefahren werden kann. Deshalb ist ein klarer Exit-Plan für den Tourismus unerlässlich.
  • Unter folgendem Link können Sie den Maßnahmenkatalog des Deutschen Tourismusverbandes vom 19.03.20 zur Zukunftssicherung des Deutschlandtourismus hinsichtlich dringend notwendiger und kurzfristiger Maßnahmen abrufen. Die Länder haben bereits zahlreiche Maßnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft auf den Weg gebracht, die in der folgenden Übersicht ersichtlich sind.
  • Die Mitteilung der Europäischen Kommission vom 19.03.20 informiert über die „befristete Gewährleistung von staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von COVID-19“.
  • Zudem wurde am Dienstag, den 24.03.2020 über den BTW ein Brandbrief der Tourismuswirtschaft an die Bundespolitik adressiert, der eine dringende Nachbesserung bzw. Ergänzung des Maßnahmenpakets in Bezug auf die Corona-Krise fordert.

Tourismusaktivitäten und Marketing

  • Alle Tourismusorganisationen stellen derzeit ihre Marketingaktivitäten zurück. Es wird wichtig sein, nach Abklingen der Corona-Krise massiv in die Kommunikation zu gehen, um dann Gäste wieder zu aktivieren. Im B2B Bereich werden Tourismusforen, Netzwerktreffen und Workshops so weit möglich verschoben oder mit Hilfe von digitalen Lösungen online durchgeführt. Sicherlich können auch hier unsere oberbayerischen eCoaches die DMOs unterstützen, auf geeignete Tools zurückzugreifen.

 

Viele Fragen und Details rund um die Corona-Krise werden derzeit im Bayerischen Wirtschaftsministerium, der Regierung und Fachbehörden diskutiert, Abläufe erarbeitet und anschließend gebündelt herausgegeben. Wir bitten um Verständnis, dass es zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zu jeder Frage eine zufriedenstellende Antwort gibt.

Wir als TOM e.V. nehmen an allen wichtigen Abstimmungsrunden, Telefonkonferenzen und Treffen im Wirtschaftsministerium teil. Gleichzeitig tragen wir wichtige Informationen aus den tourismusnahen Verbänden und Organisationen für Sie zusammen, tauschen uns mit Experten aus Tourismus und der Politik aus.

Gemeinsam werden wir die Herausforderungen der aktuellen Coroana-Krise meistern. Es gilt auch, nun zusammenzustehen und unserer Tourismusbranche die Unterstützung zukommen zu lassen, die notwendig ist, um Strukturen zu erhalten und gestärkt in die Zukunft gehen zu können.

Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!

#ZSAMMHOITN #DESPACKMERSCHO

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