Neueste Corona-Entwicklungen in Oberbayern

Echt Wissenswert

In diesem Beitrag wollen wir Sie über die neuesten Corona-Entwicklungen in Oberbayern informieren.

Corona-Entwicklungen

Rahmenkonzepte

Aufgrund der Öffnungen der Schankwirtschaften ab 19. September wurde das Rahmenkonzept für die Gastronomie angepasst.

In diesem Zusammenhang wurde eine neue Verordnung zur Änderung der 6. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und der Einreise-Quarantäneverordnung veröffentlicht.

GEMA-Corona-Gutschriften

Die GEMA wird in den nächsten Wochen die angekündigte Corona-Gutschriften- bzw. Corona-Erstattungs-Aktion starten. Dann haben alle Musiknutzer die Möglichkeit für den Zeitraum behördlich veranlasster Schließungen ihr bereits gezahltes Geld zurück zu bekommen bzw. entsprechende Gutschriften zu erhalten, die mit noch nicht beglichenen Forderungen verrechnet wird. Hier finden Sie weiterführende Informationen der GEMA.

Beherbergungsverbot

Mit der Verordnung zur Änderung der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und der Einreise-Quarantäneverordnung vom 14. August 2020 wurde die Geltung der Maßnahmen zum Infektionsschutz bis zum 2. September 2020 verlängert. Wieder aufgenommen wurde eine Regelung hinsichtlich des Beherbergungsverbots für Gäste aus Landkreisen, Gemeinden oder abgegrenzten Gemeindeteilen innerhalb Deutschlands, bei denen aufgrund infektionsschutzrechtlicher Daten ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird aufgrund des in diesem Zusammenhang getroffenen Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichthofs vom 28. Juli 2020 künftig die betreffenden Landkreise, Gemeinden oder abgegrenzte Gemeindeteile im Bayerischen Ministerialblatt unter https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/ und https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/ veröffentlichen. Maßstab sind hier nun nicht mehr die bisher 50 Infizierten im 7-Tages-Rhytmus, sondern Einzelfallentscheidungen.

Frist für Anträge auf Überbrückungshilfe bis 30. September verlängert:

Die Bundes­regierung hat die Antragsfrist für Überbrückungs­hilfen um einen Monat bis zum 30. September verlängert. Ursprünglich sollte die Beantragungsfrist Ende August enden. Die Überbrückungshilfe ist neben der schon in Kraft getretenen Mehrwertsteuersenkung Eckpfeiler des 130 Milliarden Euro schweren Konjunkturpakets. touristik-aktuell

Corona: Präventionsmaßnahmen

  • Kanzleramtsminister Helge Braun und die Staatskanzleichefs der Länder haben folgendes Vorgehen für künftige Corona-Ausbrüche beschlossen:
    • Schutzmaßnahmen örtlich begrenzt: Maßnahmen gegen lokale Corona-Ausbrüche müssen sich künftig nicht mehr auf einen kompletten Landkreis/kreisfreie Stadt beziehen, sondern sollen sich „ je nach den örtlichen Gegebenheiten auf die tatsächlich betroffenen Bereiche oder kommunalen Untergliederungen (auch in Nachbarkreisen) beschränken“.
    • Ein- und Ausreisesperren sollen eingesetzt werden, wenn die Infektionszahlen nach lokalen Ausbrüchen weiter steigen oder keine Gewissheit besteht, dass die Infektionsketten bereits unterbrochen sind.
    • Urlauber und Rückkehrer: Reisende aus Regionen mit erhöhten Corona-Infektionen sollen nur mit ärztlichem Zeugnis in einem Beherbergungsbetrieb untergebracht werden dürfen. Urlaubsrückkehrer aus einem Risikogebiet müssen 14 Tage in häusliche Quarantäne. Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern sollen zudem eine Teststrategie für Reiserückkehrer erarbeiten.

Darfichrein.de

  • Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 23. Juni 2020 beschlossen, dass Beherbergungsbetriebe in Bayern keine Gäste aufnehmen dürfen, die aus einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt anreisen, in dem in den letzten sieben Tagen vor der geplanten Anreise die Zahl der Neuinfektionen laut der Veröffentlichung des RKI pro 100.000 Einwohner höher als 50 ist, es sei denn sie verfügen über einen aktuellen Nachweis, dass sie Corona negativ getestet wurden. Mehr Informationen sind hier abrufbar.
  • Vor vier Wochen ging die digitale Registrierungs-Lösung darfichrein.de an den Start. Seitdem nutzen bereits über 800 Betriebe diese Lösung zur Gästeregistrierung. Über 100.00 einzelne Papierformulare für eine Registrierung konnten seit dem Start über darfichrein.de vermieden werden. Der Service kann im Rahmen der Einführungsphase bis zum 31.Juli bis Ende August kostenfrei genutzt werden. Hier gelangen Sie zum Dashboard.

Vermietung von Räumen in Schankwirtschaften und Diskotheken

Der DEHOGA Bayern e.V. veröffentlichte ein Schreiben, in dem das Bayerische Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege über die Vermietung von Räumen in Schankwirtschaften und Diskotheken informiert. Zum Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege.

Kompetenzzentrum Tourismus: dritter „Recovery-Check“ veröffentlicht

Das Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes hat seinen dritten „Recovery-Check“ veröffentlicht. Kernaussage: „Die Vitalisierung des Tourismus hat begonnen“. Mehr Informationen sind hier abrufbar.

Mehre Bundesländer wollen die Maskenpflicht im Einzelhandel abschaffen – Bayern strikt dagegen

Im Gegensatz zu Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Bremen sowie Sachsen-Anhalt wollen Brandenburg und Bayern an der Pflicht festhalten. „Die bayerische Staatsregierung sieht nicht den geringsten Anlass, die Maskenpflicht aufzuheben“, sagt Florian Herrmann (CSU), Chef der bayerischen Staatskanzlei. Auch die Bundesregierung ist weiter für die Maske. Hier finden Sie mehr Informationen.

Bayern3 – Interview mit Markus Söder

Am Donnerstag, den 02.07 war Ministerpräsident Markus Söder zu Gast bei BAYERN3 und stellte weitere Lockerungen im Laufe dieses Monats in Aussicht. Das Interview finden Sie hier zum Nachhören: https://www.bayern3.de/ministerpraesident-markus-soeder-bayern-corona-neue-massnahmen

Live-Musik in Biergärten und Wirtshäusern

  • Wenn der Verzehr von Speisen und Getränken in Biergärten und Wirtshäusern im Vordergrund steht und die künstlerische Darbietung der Live-Musik eine Ergänzung darstellt, gilt nach § 13 Abs. 6 BaylfSMV folgendes:
    • Der Veranstalter hat grundsätzlich durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass zwischen allen Teilnehmern einen Mindestabstand von 1,5 metern eingehalten werden kann. Das bedeudet, das normale gastronomische Bestuhlung möglich ist und Angehörige eines Hausstandes, Ehegatten, lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister und Angehörige sowie Gruppen von bis zu 10 Personen beineinandersitzen dürfen.
    • Beim Einsatz von Blasinstrumenten und bei Gesang ist ein Mindestabstand von 2 Metern zwischen den Musikanten und zum Publikum einzuhalten und wie auch sonst gilt die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung, ausgenommen am Tisch bzw. auf der Bühne, sobald die Musiker/Künstler Platz genommen haben. Der Betreiber hat diese Punkt in sein betriebsspezifisches Schutz- & Hygienekonzept aufzunehmen.
    • Die Höchstzahl der Teilnehmer richtet sich nach der Kapazität des gastronomischen Betriebs bei Einhaltung der Mindestabstände. Die zahlenmäßige Beschränkung auf 100 Personen in geschlossenen Räumen und 200 personen im Freien gilt hier nicht.

Wir als TOM e.V. nehmen an allen wichtigen Abstimmungsrunden, Telefonkonferenzen und Treffen im Wirtschaftsministerium teil. Gleichzeitig tragen wir wichtige Informationen aus den tourismusnahen Verbänden und Organisationen für Sie zusammen, tauschen uns mit Experten aus Tourismus und der Politik aus. Sobald es weitere Neuigkeiten gibt, halten wir sie auf dem Laufenden.

#JetztPackMa’s

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