Wandern im Grenzgebiet
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Tagesausflüge in Risikogebiete bis zu 48 Stunden ohne Quarantäne möglich

Neues vom TOM e.V.

Die aktuellen Reisewarnungen für Tirol, Vorarlberg und Wien sorgten für Unsicherheit, was erlaubt ist und wann eine Quarantäne droht. Wir klären auf, was für berufliche Reisen und Tagesausflüge in die genannten Risikogebiete gilt.

Für Berufspendler gilt:

Bei Pendlern, die in Deutschland leben und in einem österreichischen Gebiet arbeiten, das als Risikogebiet erklärt wurde, greift die 48-Stunden-Regel. Das heißt, sie dürfen ohne Einhaltung der Quarantänepflicht beruflich in ein Risikogebiet reisen. Darüber hinaus brauchen sie eine Bestätigung des Arbeitgebers. 

Gleiches gilt für Österreicher aus einem Risikogebiet, die in Bayern arbeiten. Hier muss der Arbeitgeber nach den 48 Stunden aber nachweisen, dass der Arbeitnehmer aus dem Risikogebiet zwingend notwendig am Arbeitsplatz in Bayern arbeiten muss und Home-Office oder eine Quarantäne nicht zumutbar wären.

Für Tagesausflügler gilt:

Wer für höchstens 48 Stunden in ein Risikogebiet fährt, darf dies ohne Quarantänepflicht oder Corona-Test machen. Dabei ist es egal ob der Ausflug zwecks Familien- oder Freundebesuch, zum Wandern, zum Tanken oder einfach nur zum Shoppen stattfindet. Eine Ausnahme der 48-Stunden-Regel gibt es nur für den Besuch von kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen einer öffentlichen Festivität. Wer Lebenspartner oder eigene Kinder besucht oder eine Reise aus medizinischen Gründen notwendig ist, darf dies auch länger als 48 Stunden und zudem ohne Quarantänepflicht

Grundlage hierfür ist §2 Ziffer 5 der Einreisequarantäneverordnung (Quelle)

„Ausnahme von der häuslichen Quarantäne [Anm.: und damit nach Auffassung der Regierung von Oberbayern auch der Testpflicht]: [Personen,] die sich weniger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten haben und deren Aufenthalt im Ausland nicht der privaten Teilnahme an einer kulturellen Veranstaltung, einem Sportereignis, einer öffentlichen Festivität oder einer sonstigen Freizeitveranstaltung gedient hat (…).“

 

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