Stellungnahme und juristische Einschätzung des DTV zum Infektionsschutzgesetz

Deutschlandtourismus

Nach dem Beschluss im Bundestag am Mittwoch wurde am 22. April 2021 im Bundesrat mit dem 4. Bevölkerungsschutzgesetz die sog. „Bundesnotbremse“ im Infektionsschutzgesetz beschlossen.

DTV-Präsident Reinhard Meyer hat sich vor den Abstimmungen in Bundesrat und Bundestag mit folgendem Schreiben persönlich an die Chefinnen und Chefs der Staatskanzleien der Länder und an den Chef des Bundeskanzleramtes gewandt:

„Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat werden voraussichtlich in dieser Woche das 4. Bevölkerungsschutzgesetz und damit die sogenannte Bundesnotbremse des § 28 b Infektionsschutzgesetz beschließen. Darin sind unter anderem das Verbot touristischer Übernachtungen und damit die Fortsetzung des seit fast sechs Monaten ununterbrochen andauernden Stillstands des Deutschlandtourismus vorgesehen. Aus unserer Sicht bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken an der Neuregelung. Insbesondere das touristische Beherbergungsverbot halten wir für unverhältnismäßig. Der Gesetzentwurf lässt – wie schon derjenige zum 3. Bevölkerungsschutzgesetz und insbesondere zu § 28 a Infektionsschutzgesetz – eine ausreichende und nachvollziehbare Begründung vermissen, warum es geeignet zur Pandemiebekämpfung sein soll. Die genaue Darlegung entnehmen Sie bitte unserer beigefügten Stellungnahme.

Nach über einem Jahr der Pandemie wären Gesetz- und Verordnungsgeber gehalten, die mittlerweile vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Pandemiegeschehen und zu besonderen Risikoszenarien zu berücksichtigen. Dies gilt mit Einführung der „Bundesnotbremse“ ganz besonders für den Bereich der Inzidenzen unter 100, der nach wie vor in die Regelungskompetenz der Bundesländer fällt.  Leider lässt das Infektionsschutzgesetz keine klare Vorgabe erkennen, welche Maßnahmen wann und bei welcher Inzidenz zu ergreifen sind. Hinzu kommt mit Blick auf die bevorstehenden Sommerferien, dass mit der baldigen Einführung eines Impfnachweises und der damit verbundenen zu erwartenden Erleichterungen von Auslandsreisen die Benachteiligung des Inlandstourismus gegenüber dem Auslandstourismus noch stärker zu werden droht.

Eine Planungs- und Öffnungsperspektive für den Tourismus ist vor diesem Hintergrund immer noch vollkommen offen. Bereits im Beschluss der Bund-Länder-Konferenz vom Januar war aber angekündigt worden, dass die Chefs der Staatskanzleien und der Chef des Bundeskanzleramtes entsprechende Planungen erarbeiten sollen. Für den Tourismus steht eine Öffnungsstrategie jedoch immer noch aus.

Wir bitten eindringlich darum, schnellstmöglich ein Öffnungskonzept für den Deutschlandtourismus vorzulegen.

Gern möchten wir mit Ihnen darüber ins Gespräch kommen und stehen für Rückfragen zur Verfügung.“

Hier finden Sie den beschlossenen Gesetzestext zur „Bundesnotbremse“ zum Download.

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