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Förderprogramm „Tourismus in Bayern“: Besucherstromlenkung

Bayerntourismus

Änderung der FAQ: Software-Lizenzkosten und Software-Mietgebühren sind förderfähig

Bei der Förderung von Maßnahmen zur Erhebung von Echtzeitdaten aus dem Sonderprogramm „Tourismus in Bayern – fit für die Zukunft“ sind auch die notwendigen Softwarekosten förderfähig. Förderfähig sind in diesem Rahmen auch Software-Lizenzkosten und Software-Mietgebühren. Zur Klarstellung wurde die FAQ wie folgt ergänzt:

Grundsätzlich sind Hard- und Software förderfähig (bspw. Sensoren, Kameras) sowie die dafür benötigten Installationen. Förderfähig sind auch Investitionen zur Bereitstellung der Echtzeitdaten zur Besucherlenkung vor Ort (bspw. durch digitale Anzeigetafeln zur Anzeige freier Kapazitäten). Werden diese auch für andere Zwecke als die Erhebung, Verarbeitung, Speicherung oder Bereitstellung von Auslastungsdaten genutzt, kommt eine Förderung dieses Wirtschaftsgutes insgesamt nicht in Betracht (bspw. Server, welche auch zu anderen Zwecken verwendet werden). Geräte für den Endbenutzer sind nicht förderfähig (bspw. Notebooks, Tablets). Software- Lizenzkosten und Software- Mietgebühren werden innerhalb des Bindungszeitraums gefördert. Mehrjährige Vorauszahlung von Software-Lizenzkosten sind anteilig förderfähig. Die Höhe berechnet sich dabei ebenfalls unter Berücksichtigung des 5-jährigen Bindungszeitraums.

Die aktualisierte FAQ finden Sie hier.

Weitere Informationen (inkusive Anbieter von Sensoriken) finden Sie hier.

Zur Antragsstellung gehts hier.

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