Neues Förderprogramm für Elektroladestationen an Beherbergungsbetrieben

Bayerntourismus

Neues Förderprogramm für Elektroladestationen an Beherbergungsbetrieben

Die Elektromobilität leistet einen zentralen Beitrag für den Wandel zu klimaneutraler Mobilität. Für den Markthochlauf und damit für den Erfolg der Elektromobilität und die Erreichung der Klimaschutzziele seitens der Bundesregierung sowie seitens der EU-Kommission ist eine systematisch angelegte, flächendeckende und nachfrageorientierte Ladeinfrastruktur zwingende Voraussetzung. Im Rahmen des Förderprogramms „Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern“ liegt die Projektträgerschaft bei der Bayern Innovativ GmbH.

Auf der Webseite von berchtesgaden.de sind rund 1.070 Beherbergungsbetriebe gelistet. Aktuell ist nur bei 33 Betrieben eine Lademöglichkeit für Elektroautos hinterlegt.

Auf den ersten Blick stellt das kein Problem dar, da zum Jahresende 2021 nur rund 1 % der Fahrzeuge in Deutschland Elektrofahrzeuge sind die eine Lademöglichkeit benötigen. Jedoch hat sich die Anzahl der Elektroautos in 2021 mehr als verdoppelt und die Zulassungszahlen sprechen eine noch deutlichere Sprache: Der Anteil der neu zugelassenen Elektrofahrzeuge lag im Mai 2022 schon bei 14,2 % der gesamten Neuzulassungen. Somit steigt auch die Nachfrage nach Ladestationen in unserer Urlaubsregion und bei Ihnen als Gastgeber weiter an.

Die Elektromobilität wird mit einer sehr hohen Dynamik Einzug halten! Die aktuellen Preise für Diesel und Benzin können diese Entwicklung noch weiter beschleunigen. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur (öffentlich und nicht öffentlich) hinkt dieser Entwicklung aktuell hinterher. Fehlende Ladeinfrastruktur kann zum K.O.-Kriterium des Beherbergungsbetriebes für E-Mobilisten werden.

Nutzen Sie jetzt das neue Förderprogramm!

Seit Montag, 13. Juni 2022 können Anträge zur Errichtung von stationären Ladepunkten im Programm „Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern“ gestellt werden. Antragsberechtigt sind unter anderem natürliche und juristische Personen, die im Bereich Tourismus tätig sind, beispielsweise Betreiber von Hotels, Ferienwohnungen/-Apartmentbetrieben oder Campingplätzen.

Wie hoch ist die Förderung?

  • Ladevorrichtungen für Elektrofahrzeuge werden mit maximal 1.500 Euro je Ladepunkt gefördert.
  • Die maximale Anzahl liegt bei jeweils zehn Ladepunkten pro Ladeort.
  • Die maximale Fördersumme liegt bei bis zu 90% der förderfähigen Kosten.


Am 23. Juni 2022 um 14 Uhr bietet die Bayerische Kompetenzstelle Elektromobilität eine Online-Sprechstunde (via Microsoft Teams) explizit zum Förderprogramm „Nicht öffentliche Ladepunkte“ an. Es werden die Fördermöglichkeiten vorgestellt und Ihre Fragen zu Antragstellung und Voraussetzungen beantwortet.


Mit nachfolgendem Link können Sie am 23. Juni 2022 direkt an der Online-Sprechstunde teilnehmen: Zur Onlinesprechstunde.


Weiterführende Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Seite von Bayern Innovativ.

veröffentlicht am