Schon barrierefrei? BFSG ab Juni Pflicht!

Lernletter - exklusiv für Oberbayern

Ein Perspektivwechsel zum Gesetz BFSG, welches ab Juni ´25 zur Pflicht wird.

„Ein Individuum hat erst dann zu leben begonnen, wenn es sich über die engen Grenzen seiner individuellen Belange hinaus zu den umfassenderen Belangen der gesamten Menschheit erheben kann.“
Martin Luther King, Jr

Liebe Partnerin, lieber Partner,

ab Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) viele digitale Produkte und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit. Doch was das konkret bedeutet, wird erst greifbar, wenn man sich fragt: Wer wird eigentlich heute schon ausgeschlossen?

Barrieren entstehen oft dort, wo sie nicht beabsichtigt sind – zum Beispiel, wenn Informationen auf digitalen Stadtplänen schwer lesbar sind oder akustische Ansagen nicht verständlich sind. Gerade Menschen mit Sinneseinschränkungen sind im öffentlichen Raum auf zugängliche Informationsangebote angewiesen – doch oft fehlen einfache Standards wie kontrastreiche Darstellung, klare Sprache oder intuitive Navigation. Digitale Barrierefreiheit bedeutet deshalb mehr als ein gesetzliches To-do: Sie bedeutet, Menschen aktiv mitzudenken – und ihnen Selbstständigkeit im Alltag zu ermöglichen. Dort, wo Gästen Orientierung und Teilhabe erleichtert wird, entsteht ein positives Besuchserlebnis – für alle.

Hier geht es zum Video des Lernletters:

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Schauen Sie sich für den Perspektivenwechsel das Video an. Barrierefreiheit ist kein Zusatz. Sie ist Teil von Qualität – und ein Zeichen dafür, wie ernst Sie Ihre Gäste nehmen. Gestalten Sie Ihre Angebote so, dass möglichst viele sich willkommen fühlen.

Mehr Lust auf weitere vertiefende Themen oder andere Themen?

Hier geht´s zum Schnelltest BFSG: Bin ich betroffen? Und wenn ja wie stark? Was ist zu tun? Finden Sie hier auch weitere Grundlageninformationen zu Digitaler Barrierefreiheit und Barrierefreiheit.

Hier gibt´s rechtliche Infomationen zum BFSG.

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