EmpCo & UWG-Novelle – Neue Regeln für Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel im Tourismus: Was ist jetzt zu tun?
Mit Wirkung zum 27.09.2026 treten in Deutschland die neuen Vorgaben der EU-„Empowering Consumers for the Green Transition“-Richtlinie (EmpCo) zur Werbung mit Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegeln in Kraft. Rechtsgrundlage ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
- Die Neuerungen erfassen sämtliche B2C-Werbemassnahmen – von allgemeinen Claims wie „nachhaltig“, „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“ bis hin zum Einsatz von Siegeln und Zukunftsversprechen („Net Zero 2045“).
- Für Unternehmen der Tourismusbranche bedeutet dies: Greenwashing-Risiken und diesbezügliche Abmahngefahren steigen deutlich; Aufbrauchfristen für bestehende Werbemittel sind nicht vorgesehen(!)
- Unternehmen sollten ihre Kommunikation daher unbedingt kurzfristig überprüfen und an die neue Rechtslage anpassen.
In einem exklusiven Web-Seminar am 20.07.2026 erläuterte Rechtsanwalt Florian Dukic von der Kanzlei TourLaw Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte über die neue Gesetzeslage im Detail, gab erste Handlungsempfehlungen und Anwendungsbeispiele und beantwortete Fragen seitens der Teilnehmenden.
Die Aufzeichnung, Materialien und Leitfäden zum Web-Seminar stehen unseren Mitgliedern im geschlossenen Mitgliederbereich kostenfrei zur Verfügung.
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