Neue Vorgaben für Nachhaltigkeitskommunikation ab September 2026

Echt Kommunikativ

Nachhaltigkeit spielt im Tourismus eine immer größere Rolle – sowohl bei der Angebotsgestaltung als auch bei der Entscheidung der Gäste. Gleichzeitig steigen die Anforderungen daran, wie Umwelt- und Nachhaltigkeitsleistungen kommuniziert werden dürfen.

Mit der EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo) werden die Vorgaben für sogenannte Umweltaussagen deutlich verschärft. Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor unklaren, pauschalen oder nicht belegbaren Nachhaltigkeitsversprechen zu schützen.

Für Gastgeber und touristische Leistungsträger bedeutet das: Aussagen zur Nachhaltigkeit sollten künftig noch genauer geprüft und nachvollziehbar belegt werden können. Allgemeine Begriffe wie beispielsweise „umweltfreundlich“, „ökologisch“, „natürlich“, „biologisch abbaubar“ oder „klimaneutral“ dürfen nicht ohne Weiteres für Werbezwecke verwendet werden. Entscheidend ist, dass entsprechende Aussagen konkret, überprüfbar und durch geeignete Nachweise gestützt sind.

Wir empfehlen daher, bereits jetzt die eigene Kommunikation auf Websites, in Broschüren, auf Buchungsplattformen, in Social Media sowie in weiteren Werbemitteln zu überprüfen. Insbesondere pauschale Nachhaltigkeitsversprechen sollten kritisch hinterfragt und – wo erforderlich – präzisiert oder mit belastbaren Informationen ergänzt werden.


Weiterführende Informationen für unsere Mitglieder

Der Tourismus Oberbayern München e.V. hat zu diesem Thema bereits ein Web-Seminar gemeinsam mit dem Rechtsanwalt Florian Dukic von der Münchner Kanzlei TourLaw- Noll|Hütten|Dukic Rechtsanwälte durchgeführt. Darin werden die neuen Anforderungen der EmpCo-Richtlinie bzw. der UWG-Novelle erläutert und anhand der touristischen Praxis eingeordnet.

Für Basis und Plus Mitglieder:

Unsere Mitglieder können die Seminarunterlagen und weiterführenden Informationen hier abrufen:

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Vorübergehende Aussetzung unserer Broschürenbestellung

Auch wir nehmen die neuen Vorgaben zum Anlass, unsere eigenen Kommunikations- und Informationsmaterialien entsprechend zu überprüfen. Daher werden wir die Broschürenbestellung für unsere Partner vorerst aussetzen unter top.oberbayern.de/broschueren/

In dieser Zeit werden wir unsere Broschüren hinsichtlich der neuen Anforderungen überprüfen und, wo notwendig, überarbeiten. Sobald die Materialien EmpCo-konform angepasst sind und wieder bestellt werden können, informieren wir Sie selbstverständlich.


Die neuen Vorgaben gelten verbindlich ab dem 27. September 2026. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den Anforderungen hilft dabei, bestehende Kommunikationsmittel rechtzeitig anzupassen und Nachhaltigkeitsleistungen auch künftig glaubwürdig und rechtssicher darzustellen.

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