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14. März 2025 • 10:00 - 11:15

Web-Seminar: Das Barriere-Freiheits-Stärkungs-Gesetz (BFSG) steht vor der Tür: Was ist bis Juni noch zu tun?

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Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen ab dem 28. Juni 2025, u.a. Online-Dienste, wie etwa touristische Angebots und Buchungs-Plattformen, barrierefrei zu gestalten. Durch die gesetzlichen Vorgaben soll sichergestellt werden, dass Menschen mit Behinderungen diese Dienstleistungen uneingeschränkt ... Weiterlesen

Über diese Veranstaltung

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen ab dem 28. Juni 2025, u.a. Online-Dienste, wie etwa touristische Angebots und Buchungs-Plattformen, barrierefrei zu gestalten. Durch die gesetzlichen Vorgaben soll sichergestellt werden, dass Menschen mit Behinderungen diese Dienstleistungen uneingeschränkt nutzen können. Unternehmen und Körperschaften des öffentlichen Rechts, die keiner Ausnahmeregelung unterliegen und die Vorschriften nicht einhalten, müssen mit Sanktionen rechnen.

Wir nehmen dies zum Anlass, ein Webseminar zum Thema

 „Das Barriere-Freiheits-Stärkungs-Gesetz (BFSG) steht vor der Tür: Was ist bis Juni noch zu tun? – Ein Überblick“

zu veranstalten. Wir konnten hierfür Herrn Rechtsanwalt Florian Dukic gewinnen, um zu berichten, was das BFSG vorschreibt und welche Schritte für Betreiber touristischer Plattformen zu ergreifen sind.  Herr Dukic wird in dieses wichtige Thema einführen und Anregungen für die Praxis sowie erste wichtige Weichenstellungen mitbringen.

Rechtsanwalt Dukic war bereits diverse Male für uns in Webseminaren im Einsatz. Er kommt von der renommierten Münchner Kanzlei TourLaw- Noll |Hütten |Dukic Rechtsanwälte, die sich auf wirtschaftsrechtliche Themen im touristischen Kontext fokussiert.

Zielgruppe: MitarbeiterInnen DMO, TI, Leistungsträger, Hotels, Gastgeber, Freizeitbetriebe

Referent: Rechtsanwalt Florian Dukic – Münchner Kanzlei TourLaw- Noll |Hütten |Dukic Rechtsanwälte

Dauer: 75 Minuten (60 Minuten Seminar + 15 Minuten Diskussion)

Sie haben Interesse, sind aber (noch) kein Mitglied?

Dann prüfen wir gerne, ob Sie als touristischer Leistungsanbieter in Oberbayern einem unserer Mitgliedsverbände oder Landkreisorganisationen angehören und so am Seminarprogramm des TOM e.V. kostenlos teilnehmen können.

Die Seminare sind für direkte Mitglieder des TOM e.V. bzw. Gastgeberbetriebe, Freizeitbetriebe und sonstige Leistungsträger in Oberbayern kostenfrei. Nicht-Mitglieder können für einen geringen Beitrag ebenfalls an den Seminaren teilnehmen. Erfahren Sie hier mehr

 

Über diesen Veranstalter
Veranstalter
Tourismus Oberbayern München e.V.
Telefon:
089 / 638 958 79-0
E-Mail:
info@oberbayern.de
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