KI im Deutschlandtourismus eröffnet große Chancen – etwa durch Chatbots, personalisierte Empfehlungen oder dynamische Preisgestaltung sowie die Möglichkeiten, Ressourcen effizienter zu nutzen. Ob bei der Bild- und Textgestaltung, im Marketing oder in der Kundenkommunikation – KI kann Arbeitsabläufe vereinfachen und Kosten senken. Im Seminar erfahren Sie, worauf aus rechtlicher Sicht zu achten ist.
Unternehmen der Tourismus- und Hospitality-Branche stehen vor neuen rechtlichen Herausforderungen. Insbesondere die EU-KI-Verordnung bringt zusätzliche Compliance-Pflichten, ergänzt durch Regelungen aus dem Datenschutz-, Urheber- und Haftungsrecht.
Wir freuen uns, hierfür Herrn Rechtsanwalt Florian Dukic gewonnen zu haben. Er wird erläutern, welche Anforderungen die Verordnung stellt und welche weiteren rechtlichen Aspekte beim Einsatz von KI im Unternehmen zu beachten sind – insbesondere im Hinblick auf Urheber- und Datenschutzrecht. Herr Dukic gibt dabei praxisnahe Einblicke und zeigt erste Weichenstellungen auf, die touristische Anbietern aufzeigen, wie KI rechtssicher und nachhaltig einzusetzen ist.
=> Haben Sie konkrete Fragen? Ihre aktuellen Fragen zum Thema KI & Recht senden Sie gern per Email bis 02.10.2025 an Ingrid.Dietl@Oberbayern.de. Rechtsanwalt Florian Dukic wird diese Fragen dann individuell im Web-Seminar behandeln.
Zielgruppe: MitarbeiterInnen DMO, TI, Leistungsträger, Hotels, Gastgeber, Freizeitbetriebe
Referent: Rechtsanwalt Florian Dukic – Münchner Kanzlei TourLaw- Noll |Hütten |Dukic Rechtsanwälte
Dauer: 45 Minuten (35 Minuten Seminar + 10 Minuten Fragen & Antworten)