Echt Digital: Jetzt die Zeit sinnvoll nutzen!

Echt Digital

In digitale Lösungen investieren – aktuelle Förderungen und Hilfen zur Digitalisierung

Veranstaltungstipp: Q 4.0 Talk Gastronomie digital – Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft

Datum: 22.04.202
Uhrzeit: 14.00-15.30 Uhr

Thema:
In Kooperation mit Kollegen und Kolleginnen vom Netzwerk Q 4.0 in Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und in Niedersachsen findet eine spannende Talkrunde für die Hotel- und Gastronomiebranche arrangiert. Gastredner Herr Jochen Stähler, Autor des Buches „Gastro Digital“.

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Digitalbonus-Bayern: Was hat es mit dem Digitalbonus auf sich?

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Fördermittel für Digitalisierung: Welche Hilfen Gastgeber in Bund und Ländern bekommen

Die letzten Monate haben eines gezeigt: Die Zukunft ist digital. Diese Entwicklung wird von Bund und Ländern mit Fördermitteln unterstützt.
Für kleine und mittelständische Unternehmen ist das eine große Chance, jetzt den Sprung in die Digitalisierung zu wagen. Markus Bernhart, CEO von ready2order, hat die zur Verfügung stehenden Fördermittel auf Bundes- und Länderebene hier im Überblick zusammengestellt.

Fördermittel auf Bundesebene

Überbrückungshilfe III
Ein bundesweites Fördermittel, das in Verbindung mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch für den Zeitraum November 2020 bis Juni 2021 beantragt werden kann.

Antragsberechtigt sind:

  • Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu 750 Mio. pro Jahr
  • Solo-Selbständige
  • Angehörige der freien Berufe

Bedingung für die Förderung ist ein Umsatzeinbruch von mindestens 30% im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019.

Fördermöglichkeiten sind:

  • Abonnements und andere feste betriebliche Ausgaben, wie betriebliche fortlaufende Kosten für externe IT-Dienstleister (Punkt 10)
  • Investitionen in Digitalisierung inkl. IT-Hardware (Punkt 14)

Dabei werden die Fixkosten abhängig von den Umsatzeinbußen erstattet; bei digitalen Investitionen werden einmalig bis zu 20.000 Euro subventioniert.
Die Antragstellung erfolgt über prüfende Dritte (Steuerberater*innen, Rechtsanwält*innen).
Weitere umfassende Informationen: FAQ zur Überbrückungshilfe III

Digital jetzt
Ein bundesweites Projekt auf Bundesebene, das auf einem Losverfahren basiert. Die Teilnehmenden am Losverfahren werden monatlich im Zufallsverfahren ausgesucht.

Antragsberechtigt sind:

  • Mittelständische Unternehmen aus allen Branchen mit Sitz in Deutschland (drei bis 499 Beschäftigte).Bedingung für die Förderung sind die Registrierung und ein genauer Digitalisierungsplan. Das Projekt darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben und muss innerhalb von zwölf Monaten umgesetzt werden.

Fördermöglichkeiten:

  • Investitionen in digitale Technologie (Soft- und Hardware), insbesondere für die Verbesserung digitaler Geschäftsprozesse, erhöhte IT-Sicherheit, die interne und externe Vernetzung des Unternehmens sowie entsprechende Weiterbildendungen der MA.

Der Förderzuschuss wird nach Mitarbeiterzahl und anteilig zu den Investitionskosten des Unternehmens berechnet. Die maximale Summe beträgt 50.000 Euro, bei Wertschöpfungsketten und/oder -netzwerken bis zu 100.000 Euro pro Unternehmen.
Weitere umfassende Informationen: Digital jetzt

go-digital Förderung
Ein Programm auf Bundesebene, das eine Beratungsleistung durch zertifizierte go-digital-Berater fördert, die auf Investitionen in digitale Technologien, Soft- und Hardware sowie Qualifikation der MA zielt.

Fördermittel auf Länderebene

Die Maßnahmen der Bundesländer sind unter den Begriffen Digitalisierungsprämie, Digitalbonus oder Digitalzuschuss zu finden.

Baden-Württemberg: Digitalisierungsprämie Plus

  • Antragsberechtigt: Unternehmen aller Branchen mit bis zu 500 MA sowie Angehöriger freier Berufe
  • Bedingung: Kostenvolumen von mind. 10.000 Euro
  • Fördermöglichkeiten: Einführung neuer digitaler Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) sowie Künstliche-Intelligenz-Anwendungen.
  • Förderhöhe: 6.000–12.000 Euro ggf. zzgl. Tilgungszuschuss

Bayern: Digitalbonus Bayern

  • Antragsberechtigt: kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 50 MA
  • Bedingung: Maßnahmen, denen keine gesetzliche Verpflichtung zugrunde liegt
  • Fördermöglichkeiten: Verbesserung von bestehenden Produkten, Prozessen und Dienstleistungen
  • Förderhöhe: bis zu 10.000 Euro (Standard) bzw. bis zu 50.000 Euro (Plus)

>Hier finden Sie alle Informationen zu den Hilfen für Gasteber im Detail

Informationen zum Autor:

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