Rechtliches & Finanzen

Tölzer Land ©Oberbayern.de

Wir unterstützen unsere oberbayerischen Tourismuspartner mit Rat und Tat in zahlreichen rechtlichen und finanziellen Belangen. Deshalb engagieren wir uns etwa für eine möglichst tourismusfreundliche Ausgestaltungen der EU-Beihilfen und  informieren Sie gerne über Neuerungen in Sachen Reiserecht oder Datenschutz. Unsere Mitglieder profitieren dazu von einem attraktiven Rahmenvertrag mit der GEMA und VG Media, den wir  ausgehandelt haben.


GEMA

Im Rahmen seiner intensiven Lobbyarbeit konnte der TOM e.V. bereits vor 2016 mit den Verwertungsgesellschaften GEMA und VG Media hochinteressante Rahmenverträge aushandeln. Mitglieds-Destinationen profitieren seit Juli 2020 bei der Durchführung von Musik- und Tanzveranstaltungen von einem 20%igen Partner-Rabatt auf die GEMA-Gebühren.

Mitgliedsorte und ihre angeschlossenen Gastgeber bzw. Privatvermieter mit bis zu 20 Betten können den Rabatt zusätzlich in Bezug auf ihre GEMA-Gebühren im Zuge der Signalweiterleitung auf die einzelnen Zimmer geltend machen. Die Rabattierung kann auch auf die VG-Media ausgeweitet werden, die jeweils zusammen mit der GEMA Gebührenrechnung abgerechnet wird.

Anmelden und vom TOM e.V. Gesamtvertrag profitieren!

Eine geplante Musiknutzung muss im Vorfeld bei der GEMA angemeldet werden. Mit der anschließenden Bezahlung der Urhebervergütung besitzen Sie die Lizenz der GEMA zur Musiknutzung. Sollten Sie eine öffentliche Musiknutzung geplant oder in Aussicht haben, registrieren Sie sich rechtzeit unter: https://www.gema.de/portal/app/register. Als oberbayerischer Partner profitieren Sie bei Angabe der Gesamtvertragsnummer des TOM e.V. und erhalten eine Ermäßigung von 20%. Die Bestätigung, dass Ihr Betrieb bzw. die zugehörige Region, Mitglied beim TOM e.V. ist, kann unter info@oberbayern.de angefragt werden.

Alle Betriebe, die sich aktuell dem Gesamtvertrag anschließen wollen, sollen sich bei ihrer jeweiligen Destination melden. Unsere Destinationspartner sind angehalten, uns die entsprechenden Gastgeber gebündelt in einer einheitlichen Excel-Tabelle zu übermitteln. Wir verweisen darauf, dass nur Betriebe bei der GEMA-Rabattierung berücksichtigt werden können, die in der folgenden Excel-Vorlage gemeldet wurden.

Außerdem gibt es ab sofort die Möglichkeit sich im neuen Online Portal der GEMA zu registrieren und so Veranstaltungen noch unkomplizierter zu melden. Die GEMA bietet Hilfestellungen zu häufig gestellten Fragen inklusive Kontaktdaten auf der Webseite sowie Erklärvideos zum Online Portal auf Youtube.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen unter info@oberbayern.de gerne zur Verfügung.


EU Beihilfe & Betrauungsakte

Die Tourismusregion Oberbayern kann sich nur dann im Wettbewerb erfolgreich behaupten, wenn sie auf vergleichbare Wettbewerbsbedingungen bauen kann. Der TOM e.V. engagiert sich aktiv darum, eine möglichst tourismusfreundliche Ausgestaltung der EU-Beihilfe zu erreichen und unterstützt die Mitglieder auch bei der späteren Umsetzung.

Im Bereich des europaweit einheitlich geregelten Wettbewerbsrechts steht vor allem das Thema der EU-Beihilfe im Fokus. Im Kern geht es darum, dass öffentliche Mittel nicht wettbewerbsverzerrend eingesetzt werden dürfen. Nur Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse – sogenannte DAWI-Leistungen – sind mit Staatsmitteln förderbar. Um wirtschaftliche und öffentliche Aktivitäten in öffentlich finanzierten Tourismusorganisationen effektiv auseinanderhalten zu können, wird eine sogenannte Trennungsrechnung umgesetzt, in der Projekte und Projektteile entsprechend aufgesplittet werden.

Ebenso werden öffentlich finanzierte Tourismusorganisationen von Ihren öffentlichen Trägern mit der Umsetzung von Tourismusaufgaben im Rahmen von Betrauungsakten offiziell betraut. Beides – Trennungsrechnung und Betrauung sind zwei wichtige Säulen im Umgang mit den Bestimmungen im EU-Beihilfe Recht. Der TOM e.V. hat hierzu in der Vergangenheit bereits einschlägige Schulungen und Workshops angeboten, informiert und berät seine Mitglieder auch gerne zu den wesentlichen Fakten und Themen. Organisationsbezogene Beratung kann allerdings nur von Kanzleien und Fachleuten geleistet werden, da hier der individuelle Fall betrachtet werden muss.


Datenschutz

Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wurde 2018 eingeführt und betrifft seither viele Tourismusbetriebe und Tourismusorganisationen in Oberbayern. Grundlage dieser neuen Datenschutz-Regelung war die EU-Datenschutzrichtlinie. Der TOM e.V. rät unbedingt dazu, die DSGVO zu beachten und umzusetzen, da ansonsten mit hohen Geldstrafen zu rechnen ist.

Ziel der DSGVO ist es, den Datenschutz unabhängig von Ländergrenzen einheitlich zu regeln, mehr Transparenz für Nutzer zu erreichen; auch das ‚Recht auf Vergessenwerden‘ ist ein großes Anliegen der Verordnung. Ein wichtiger Punkt, der immer wieder von den Tourismusorganisationen thematisiert wurde, ist die Pflicht, einen Datenschutzbeauftragten im Unternehmen zu benennen. Nach Art. 37 Abs. 1 lit. b DSGVO gilt diese erst dann, wenn mindestens 20 Mitarbeiter ständig mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind.

Der Weg hin zu einer DSGVO-konformen Umsetzung läuft über verschiedene Schritte: Zu Beginn steht eine Dateninventur, dann werden die Modalitäten der Speicherung geprüft und die Datenanwendungen erfasst. Schließlich werden konkrete Maßnahmen und Zuständigkeiten im Unternehmen abgeleitet. Im Bereich der Webseiten wird dann ein entsprechender Disclaimer eingefügt, AGBs werden ebenfalls überprüft und angepasst.
Der TOM e.V. hat in Kooperation mit einer Kanzlei entsprechende Vorlagen entwickelt und stellt diese den Mitgliedsorganisationen gern zur Verfügung. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie hier Fragen haben. Ansonsten verweisen wir auf Partnerseiten, in denen die Thematik übersichtlich und detailliert dargestellt wird.

Partnerseiten zum Thema Datenschutz

IHK für München und Oberbayern (Downloads und Video)
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (Merkblätter für kleine Unternehmen, Vereine sowie Infos für Beherbergungsbetriebe)
Deutsche Tourismusverband (Leitfaden)
DEHOGA Bayern (für DEHOGA-Mitglieder kostenfrei)
Rechtssicher in der Cloud (eRecht24)


Reiserecht

Mit der Umsetzung der EU Pauschalreise-Richtlinie in deutsches Recht trat 2018 ein neues bzw. überarbeitetes Reiserecht in Kraft.

Bei der Erarbeitung eines Gesetzentwurfes durch das Bundesjustizministerium wurden die Belange der öffentlichen Tourismusorganisationen wenig berücksichtigt. Dies hätte damals bei unverändertem Gesetzgebungsverfahren dazu geführt, dass Tourismusorganisationen rascher als bisher in die Veranstalterrolle geraten. Das konnte durch intensive Lobbyarbeit aller tourismusnahen Verbände abgewendet werden. Ebenso konnte durch intensive Lobbyarbeit aller tourismusnahen Verbände die Abschaffung des Sicherungsscheins verhindert und nochmals Änderungen bei der Definition von ‚Einzelleistungen‘ erreicht werden

Das neue Reiserecht brachte vor allem neue Rahmenbedingungen und Regelungen in der Unterscheidung zwischen Reisemittlern und Reiseveranstaltern. Dabei spielt insbesondere die Bündelung von Einzelleistungen eine tragende Rolle. Ein ganz neuer Begriff ist seither auch die ‚Verbundenen Reiseleistungen‘, die nicht als Paket, sondern in getrennten Vermittlungsvorgängen abgewickelt bzw. auch bezahlt werden. In diesem Fall liegt keine Pauschalreise vor. Darüber hinaus gibt es seither erweiterte Informations- und Dokumentationspflichten für Tourismusorganisationen und Leistungsträger. Hier müssen spezielle Formblätter bei der Vermittlung von Reiseleistungen beachtet werden, ebenso müssen die AGBs diesbezüglich angepasst werden.

Der TOM e.V. hat in der Vergangenheit entsprechende Schulungen und Informationsveranstaltungen für seine Mitglieder angeboten. Wir fordern alle Partner auf, sich aktiv mit dem Thema Reiserecht zu beschäftigen und vor allem die eigene Vermittlertätigkeit entsprechend abzusichern. Gerade angesichts der aktuellen Corona-Situation ist es wichtig, dass Tourismusbetriebe oder Tourismusorganisationen nicht regresspflichtig werden, wenn Reisen pandemiebedingt abgesagt oder storniert werden müssen. Der Deutsche Tourismusverband hat hierzu einen umfassenden Leitfaden entwickelt und bietet für seine Mitglieder entsprechende Musterbedingungen für Reisemittler und Reiseveranstalter.

Ebenso wurden von der IHK Frankfurt a.M. Infoblätter zum Reiserecht entwickelt. Nach einem vom TOM e.V. organisierten Seminar mit der Rechtsanwältin Petra Heinicke haben wir folgendes Skript für Sie erstellt, das sie hier herunterladen können:

Erklärvideos des Deutschen Reiseverbandes zu Themen rund um das Reiserecht
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