Frist zur Rückzahlung der Corona-Soforthilfe verlängert

Neues vom TOM e.V.

Frist zur Rückzahlung der Corona-Soforthilfe verlängert

Erfreuliche Nachrichten: die Frist zur Rückmeldung und ggf. Rückzahlung der Corona-Soforthilfe wäre ursprünglich am 13.06.2023 ausgelaufen – und wurde nun seitens der Bayerischen Staatsregierung bis 31.12.2023 verlängert.

Die Unternehmen haben noch bis zum Jahresende Zeit für die Berechnung, Rückmeldung und ggf. Rückzahlung der Soforthilfe über die Online-Datenmaske, zu der diese mit dem Ende November 2022 verschickten Schreiben einen Link erhalten haben. In den kommenden Tagen sollen alle Empfänger, die sich noch nicht rückgemeldet haben, mit einer Informationsmail darüber unterrichtet werden.

Seit 5. Juni 2023 können ebenfalls über die Online-Datenmaske Anträge auf Stundung und Ratenzahlung (bis zu 24 Monate) gestellt werden.

Wenn eine Rückzahlung die Existenz bedroht, kommt ein Erlass der Rückzahlung in Betracht. Am 18. April 2023 hat die Bayerische Staatsregierung einheitliche Eckpunkte für den Erlass der Rückforderung festgelegt. Das Antragsverfahren wird derzeit weiter ausgearbeitet. Die Antragstellung soll ab Anfang Juli 2023 ebenfalls über die Online-Datenmaske möglich sein.

Alle aktuellen Informationen und Hinweise werden immer auf der Seite www.soforthilfecorona.bayern veröffentlicht.

veröffentlicht am