Aktuelles zu PStTG und DAC 7 für Betreiber digitaler Plattformen

Neues vom TOM e.V.

EU – Plattformen-Steuertransparenzgesetz

Mit DAC 7 und PStTG kommt auf Tourismusmarketingorganisationen, die eigene Vermittlungsplattformen betreiben, ein hoher Verwaltungsaufwand zu. Neue EU-Steuertransparenzvorschriften verpflichten Betreiber digitaler Plattformen, Steuerbehörden Informationen über Transaktionen ihrer registrierten Anbieter offenzulegen. Betroffen sind damit auch Tourismusmarketingorganisationen, die touristische Leistungsträger wie Gastgeber, Gästeführer, Erlebnisleistungsanbieter u.ä. als Anbieter auf ihren Plattformen vermitteln.

Im Web-Seminar des TOM e.V. vom 19.12.2023 zeigte RA Florian Dukic der Kanzlei TourLaw- Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte Team erforderliche Schritte auf, um den gesetzlichen Vorgaben gesetzeskonform nachzukommen.

Die Videoaufzeichnung des Web-Seminares mit Präsentation und Checkliste finden Sie unten: Wir weisen darauf hin, dass diese Inhalte nur von Mitgliedern und Seminarteilnehmern zur internen Nutzung verwendet werden dürfen, die Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.

Zu beachten ist die aktuelle Ergänzung seitens RA Florian Dukic zum Januar ´24:

Zu DAC 7 bzw. dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) hat das Bundeszentralamt für Steuern eine Karenz-Verlängerung der Meldepflichten für den Meldezeitraum 2023 veröffentlicht! Danach hat die Meldung für 2023 nunmehr nicht mehr zwingend bis zum 31.01.2024 zu erfolgen, sondern darf ohne Beanstandung auch noch bis einschließlich 31.03.2024 erfolgen. Dies gilt sowohl für die Pflichten gegenüber Ihren Leistungsträgern wie Gastgebern, als auch hinsichtlich der Meldung an das BZSt. Den Originaltext finden Sie auf der Seite des BZSt: Quelle: https://www.bzst.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2024_Kurzmeldungen/20240104_dac7_uebergangsregelung.html?nn=122794


Für Basis und Plus Mitglieder:

Das Seminarmaterial ist ausschließlich für Sie Mitglied des TOM e.V. und als TeilnehmerIn des Web-Seminares zur internen Nutzung, die Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.

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veröffentlicht am