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Hochwasserkatastrophe: Bayerisches Kabinett verspricht schnelle und unbürokratische Soforthilfen

Neues vom TOM e.V.

Hochwasserkatastrophe: Bayerisches Kabinett verspricht schnelle und unbürokratische Soforthilfen

Angesichts der schweren Hochwasserschäden hat das bayerische Kabinett in der Sitzung am 04. Juni 2024 ein Soforthilfe-Paket beschlossen. In der anschließenden Pressekonferenz versprach Ministerpräsident Dr. Markus Söder: „Wir lassen in der Not niemanden allein.“ Bayern wird den Betroffenen schnell und unbürokratisch helfen. Das Hilfspaket wird eine Summe von „100 Millionen plus x“ umfassen. Das Geld wurde bereits an die Bezirksregierungen überwiesen.

Die wichtigsten Eckpunkte des Soforthilfe-Pakets des bayerischen Kabinetts:

  • Privathaushalte können für Hausrat bis zu 5.000 Euro erhalten, bei Ölschäden bis zu 10.000 Euro. Bei „Versicherbarkeit“ gibt es einen Abschlag von 50 Prozent. Voraussetzung für die Auszahlung dieser Hilfen ist ein Antrag bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde.
  • Für Unternehmen und Angehörige freier Berufe wird eine Soforthilfe von bis zu 200.000 Euro gewährt. Erstattet werden unmittelbar durch das Hochwasser verursachte Schäden an Betriebsstätten und Infrastrukturen. Bei nicht versicherbaren Schäden wird dabei die Soforthilfe in Höhe von bis zu 50 Prozent der erstattungsfähigen Ausgaben, bei versicherbaren und bei versicherten Schäden in Höhe von bis zu 25 Prozent der erstattungsfähigen Ausgaben gewährt. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch die zuständige Bezirksregierung.
  • In der Landwirtschaft werden Hilfen bis zu maximal 50.000 Euro gewährt. Bei einem Mindestschaden von 5.000 Euro kann ein Ausgleich von bis 50  Prozent des Gesamtschadens erfolgen, sofern der Schaden nicht versicherbar ist. Bei versicherbaren Schäden ist der Ausgleich auf 25 Prozent begrenzt. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
     
  • Allen Bürgern, Gewerbebetrieben, selbständig Tätigen sowie Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, die durch die Ereignisse in eine existenzielle Notlage gekommen sind, stehen bei drohender Existenzgefährdung ebenfalls Zuschüsse aus dem Härtefonds zur Verfügung (Hilfeleistungen je nach finanzieller Leistungskraft der Geschädigten bis max. 100 Prozent; keine Überkompensation, Versicherungsleistungen werden angerechnet).
     
  • Zudem stehen allen vom Hochwasser Betroffenen steuerliche Erleichterungen zur Verfügung. 

Hier geht’s zum vollständigen Kabinettsbericht mit weiterführenden Informationen.

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