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28. Juni 2024 • 10:00 - 11:15

Web-Seminar: KI-Verordnung ab 02.07.24 AI Act & Rechtliches – Künstliche Intelligenz im Tourismus

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Web-Seminar zum Thema AI Act und andere rechtliche Aspekte im Zusammenhang mit dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Tourismuswirtschaft Das Thema Künstliche Intelligenz (KI) ist spätestens seit dem Markteintritt von ChatGPT des Entwicklers OpenAI ... Weiterlesen

Über diese Veranstaltung

Web-Seminar zum Thema AI Act und andere rechtliche Aspekte im Zusammenhang mit dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Tourismuswirtschaft

Das Thema Künstliche Intelligenz (KI) ist spätestens seit dem Markteintritt von ChatGPT des Entwicklers OpenAI in aller Munde. Bereits 2019 hatte sich die EU zum Ziel gesetzt, einen verlässlichen Gesetzesrahmen zu schaffen, um eine sichere und vertrauenswürdige Entwicklung künstlicher Intelligenz zu gewährleisten – „KI-Verordnung“ oder auch „AI-Act“ genannt.

Nachdem diese KI-Verordnung bereits am 13. März 2024 vom Europäischen Parlament verabschiedet worden ist, hat zuletzt auch der Europäische Rat am 21.05.2024 grünes Licht gegeben. Die KI-Verordnung wird damit – nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU – bereits am 2. Juli 2024 in Kraft treten.

Wir konnten hierfür Herrn Rechtsanwalt Florian Dukic gewinnen, um zu berichten, was die KI-Verordnung vorschreibt, aber auch, um andere hochrelevante rechtliche Aspekte im Hinblick auf den Einsatz von KI im Unternehmen, insbesondere im Hinblick auf das Urheber- und Datenschutzrecht aufzuzeigen. Herr Dukic wird in diese wichtigen Themen einführen und Anregungen für die Praxis sowie erste wichtige Weichenstellungen mitbringen.

Überblick der Themen:

  • Umgang mit geistigem Eigentum bei KI
  • Herausforderung Datenschutz
  • Haftung und arbeitsrechtliche Implikationen
  • Al Act: Neu EU-Regeln bei der KI-Nutzung

Zielgruppe: MitarbeiterInnen DMO, TI, Leistungsträger, Hotels, Gastgeber, Freizeitbetriebe

Referent: Rechtsanwalt Florian Dukic – Münchner Kanzlei TourLaw- Noll |Hütten |Dukic Rechtsanwälte

Dauer: 75 Minuten (60 Minuten Seminar + 15 Minuten Diskussion)

Sie haben Interesse, sind aber (noch) kein Mitglied?

Dann prüfen wir gerne, ob Sie als touristischer Leistungsanbieter in Oberbayern einem unserer Mitgliedsverbände oder Landkreisorganisationen angehören und so am Seminarprogramm des TOM e.V. kostenlos teilnehmen können.

Die Seminare sind für direkte Mitglieder des TOM e.V. bzw. Gastgeberbetriebe, Freizeitbetriebe und sonstige Leistungsträger in Oberbayern kostenfrei. Nicht-Mitglieder können für einen geringen Beitrag ebenfalls an den Seminaren teilnehmen. Erfahren Sie hier mehr

 

Über diesen Veranstalter
Veranstalter
Tourismus Oberbayern München e.V.
Telefon:
089 / 638 958 79-0
E-Mail:
info@oberbayern.de
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