Über diese Veranstaltung
Seit 16.11.2021 gilt überall, wo bisher die 3-G-Regel in Kraft war, die 2-G-Regel. Das betrifft unter anderem auch Hotels und andere Beherbergungsbetriebe in Bayern. Hier haben nur noch Geimpfte, Genesene sowie Kinder und Jugendliche unter bestimmten Voraussetzungen Zutritt. Einen negativen Corona-Test vorzulegen reicht nicht mehr.
Hieraus ergeben sich nunmehr also hochaktuell diverseste Rechtsfragen für unsere Gastgeber.
Aus diesem Anlass laden wir Sie kurzfristig zum Web-Seminar zum Thema „Umstellung auf 2G im Bereich Beherbergung – resultierende Rechtsfragen in Zeiten der anhaltenden Pandemie“
Als Referenten konnten wir Herrn Rechtsanwalt Florian Dukic gewinnen. Herr Dukic kommt von der Kanzlei Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte aus München, die sich ausschließlich auf rechtliche Fragen im Tourismus und Gastgewerbe spezialisiert hat.
Wir haben unseren Referenten gebeten, schwerpunktmäßig auf folgende Fragen einzugehen:
- Was genau heißt 2G?
- Wie muss der Unterkunftsanbieter jetzt mit Kundenbuchungen umgehen?
- Besteht ein kostenfreies Kündigungsrecht der Beherbergungskunden, die 2G nicht erfüllen.
- Wie identifiziert man Kunden, die diese Voraussetzung nicht erfüllen können
- Lässt sich eine kostenfreie Kündigung von Kunden, die 2G nicht erfüllen können, irgendwie umgehen?
- Wie ist im Rahmen eines Pauschalreisevertrags mit den Reisekundenbuchungen umzugehen?
- Welche betrieblichen Erfordernisse bestehen (insbesondere Umsetzung von 2G und Umgang mit Personal).
Der Vortrag dauert ca. 1 Stunde. Selbstverständlich haben Sie Gelegenheit, auch Ihre eigenen Fragen an Herrn Dukic zu richten. Die Gesamtdauer der Veranstaltung beträgt 90 Minuten (Vortrag ca. 1 Stunde, 30 Minuten Frageteil).