Förderungen & Zuschüsse
Hier profitieren Sie!
Der Tourismus hat in Oberbayern eine große Bedeutung für die Wirtschaft. Es ist uns deshalb ein großes Anliegen Sie über Förderungen & Zuschüsse zu informieren und so die Tourismuswirtschaft zu stärken. Förderungen und Zuschüsse liefern einen großen Beitrag zur Qualitätssicherung und Steigerung des Tourismus sowie Erhalt der Kulturen und Besonderheiten der Regionen.
Förderprogramme
Der Tourismus in Bayern und Oberbayern wird in vielen Bereichen gefördert. Einen sehr guten Überblick über aktuelle Förderprogramme Bayerischen Wirtschaftsministeriums finden Sie über nachfolgenden Button:
Um das landesweite Tourismusmarketing abzusichern, werden die Bayern Tourismus Marketing GmbH, die regionalen Tourismusverbände und der Gesundheitstourismus mit dem Bayerischen Heilbäderverband mit Landesmitteln gefördert. Das Förderniveau konnte in den vergangenen Jahren verstetigt und abgesichert werden.
Grundgerüst der Tourismusförderung ist die gewerbliche Tourismusförderung mit der Regionalförderungen auf der einen und zahlreichen Sonderprogrammen auf der anderen Seite. Die Verfügbarkeit der Regionalförderung ist gebunden an die Zuordnung in die jeweiligen Fördergebiete in Bayern, wobei hier zwischen wirtschaftsschwächeren und wirtschaftsstärkeren Räumen unterschieden wird. Die Regionalförderung gliedert sich in direkte Zuschüsse mit dem Regionalkredit und zinsvergünstigte Darlehen.
Darüber hinaus gibt es eine große Palette von Sonderprogrammen.
Sonderprogramme der Regionalförderung
- Tourismusland Bayern – Qualität und Gastlichkeit
- Tourismusland Bayern – barrierefreie Gastlichkeit
- PremiumOffensive Tourismus
- Seilbahnförderung
- Gaststättenmodernisierung
- Blitzlichtberatung für das bayerische Gastgewerbe
- Digitalbonus Bayern
Digital Bonus: Infos für Beherbergungs- und Freizeitbetriebe, touristische Leistungsträger
Auch die Kommunen können auf touristische Förderprogramme zurückgreifen. Zentraler Fördertopf ist hier die sogenannte RÖFE-Förderung für öffentliche touristische Infrastruktureinrichtungen. Hinzu zählen auch die Bergsteigerdörfer in Bayern, welche von einer Sonderförderung profitieren können sowie die Digitalen Dörfer in Bayern.
Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern
Die Elektromobilität leistet einen zentralen Beitrag für den Wandel zu klimaneutraler Mobilität. Für den Markthochlauf und damit für den Erfolg der Elektromobilität und die Erreichung der Klimaschutzziele seitens der Bundesregierung sowie seitens der EU-Kommission ist eine systematisch angelegte, flächendeckende und nachfrageorientierte Ladeinfrastruktur zwingende Voraussetzung. Im Rahmen des Förderprogramms „Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern“ liegt die Projektträgerschaft bei der Bayern Innovativ GmbH.
Gefördert wird die Beschaffung und Errichtung von nicht öffentlichen Ladepunkten für Elektrofahrzeuge in Bayern. Dabei stellt einer der vier Fördergegenstände das Laden an touristischen Betrieben dar, weshalb sich dieses Programm für zahlreiche Akteure des Tourismus anbietet. Für das Förderprogramm stellt der Freistaat eine Fördersumme von rund 3,7 Mio. Euro zur Verfügung. Die Förderung gilt nicht für E-Ladepunkte, die rein privat genutzt werden. Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.
Das Förderprogramm umfasst vier Fördergegenstände:
1. Laden an touristischen Betrieben
Ladepunkte für Elektrofahrzeuge an touristischen Betrieben in Bayern (Normal- und Schnellladepunkte förderfähig)
2. Kommunales Laden
Nicht gewerblich tätige Kommunen in Bayern können bis maximal neun Ladepunkte beantragen (Normal- und Schnellladepunkte förderfähig)
3. Flottenladen („Mischflottensatz“)
Ladepunkte für unterschiedliche Ladebedarfe bei Flotten (mindestens ein Schnellladepunkt)
4. Laden von Dienstfahrzeugen beim Mitarbeiter zu Hause
Ladepunkte für die Dienstfahrzeuge von Mitarbeitenden zu Hause
Bei Fragen können Sie sich gerne an Sebastian Thoma (sebastian.thoma@oberbayern.de) wenden.
Digitalbonus
Der Digitalbonus ist auch für Tourismusbetriebe ein attraktives Förderprogramm, das 2020 nochmal für 3 Jahre verlängert wurde und somit bis 2023 gilt. Ziel ist es, die Digitalisierung zu stärken und dabei auch die Innovation in den Betrieben zu fördern.
Digital Bonus: Infos für Beherbergungs- und Freizeitbetriebe, touristische Leistungsträger
Das Bayerische Wirtschaftsministerium fördert die Digitalisierung in kleinen Betrieben mit jährlich 60 Millionen Euro.
Im gesamten Antragsverfahren ist ein enger Austausch mit der Regierung von Oberbayern notwendig. Es handelt sich um einen Zuschuss, es muss also zuerst ein Projekt aus eigenen Mitteln finanziert wird, bevor es zur Auszahlung von Zuschussmittel kommt.
Mit dem Digitalbonus sollen vor allem bestehende Produkte, Prozesse und Dienstleistungen in den Unternehmen verbessert werden, inkludiert sind auch Maßnahmen zur IT-Sicherheit. Maximal 2 Anträge können pro Unternehmen gestellt werden – bei einfachen Maßnahmen können also bis zu 2 x 10.000 EUR abgerufen werden.
Bei „besonderem Innovationsgrad“ eines Projektes können bis zu 50.000 EUR gefördert werden. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, zinsgünstige Darlehen bis maximal 2 Mio. EUR in Anspruch zu nehmen. Kleine Unternehmen erhalten einen Fördersatz von maximal 50%, mittlere maximal 30%.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden können beispielsweise Server, Empfänger, Firewalls oder auch die Einführung neuer Software – allerdings muss dadurch die digitale Ausgangssituation weiterentwickelt oder nachhaltig verbessert werden. Ziel ist es, die Digitalisierung auf den neuesten Stand zu bringen. Das kann auch bedeuten, Standardlösungen einzukaufen und dann individuell auf das Unternehmen anzupassen. Es soll sich nicht nur um „bloße Erneuerung“ handeln.
Förderstellen können beispielsweise bei Einreichung einzelne Blöcke oder Projekte rausstreichen. Allerdings darf das Volumen bei den zuwendungsfähigen Kosten nicht unter 4.000 EUR sinken – ansonsten würde die Förderfähigkeit entfallen. Der Projektinhalt darf auch nicht an Dritte weitervertrieben werden, zudem ist keine Doppelförderung möglich – etwa wenn auch andere Fördertöpfe zum Einsatz kommen.
Beratungsleistungen als solche werden nicht gefördert, es sei denn, sie finden im Rahmen der Umsetzung neuer Digitalisierungsprojekte statt.
Wie läuft die Beantragung ab?
- Beratung dokumentieren vorteilhaft
- Angebote einholen, Kalkulation aufstellen, Projektbeschreibung erarbeiten
- Kontaktaufnahme Regierung, IHK, TOM
- Online-Antrag stellen digitalbonus.bayern
- Prüfung durch Regierung ca. 3 Monate
- Erhalt Förderbescheid
- Vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist grundsätzlich möglich
- Projekt durchführen
- Verwendungsnachweis
- Auszahlung
Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Einreichung eines Online-Antrages erhalten Sie unter www.digitalbonus.bayern.
Mitglieder des TOM e.V. können sich auch direkt von uns im Vorfeld der Antragsstellung beraten lassen.
Wir vom TOM e.v. möchten mit unserem Projekt ‘Tourismus Oberbayern – Echt Digital’ sensibilisieren und die Grundlagen für eine ´digitale Tourismusregion Oberbayern´ schaffen.