Förderprogramm „Investitionsförderung für Klein- und Kleinstbeherbergungsbetriebe„
In der Investitionsförderung für Klein- und Kleinstbeherbergungsbetriebe werden Investitionen kleiner oder kleinster Beherbergungsbetriebe in ihre Zukunftsfähigkeit von mindestens 4.000 Euro bis zur Höhe zuwendungsfähigen Ausgaben von 30.000 Euro gefördert. Die Förderung adressiert in der ersten Antragsphase ausschließlich und daran anschließend vornehmlich nichtgewerbliche Betriebe mit maximal 25 vermieteten Betten. Die Maßnahmen müssen über Schönheitsreparaturen, die der Gast als selbstverständlich voraussetzt, hinausgehen.
Zu den förderfähigen Investitionen zählen insbesondere auch Maßnahmen zur Aufwertung des Innen- und Außenbereichs einschließlich Werbeanlagen, Maßnahmen zur technischen Modernisierung des Betriebs einschließlich Software und die Erstellung von Webseiten, Maßnahmen für die Barrierefreiheit, die Anschaffung von Investitionsgütern und Ersatzbeschaffungen, soweit diese der Modernisierung des Betriebs dienen. Die Förderung ist subsidiär zu anderen Förderungen des Bundes sowie des Freistaates. Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben von maximal 30.000 Euro.
Im Folgenden finden Sie die Präsentation und die Aufzeichnung des Infotermins vom 14. Dezember 2021, sowie die FAQ.
Allgemeine Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.