Beschäftigung von ukrainischen Arbeitskräften

Bayerntourismus

DEHOGA Bayern stellt Ausflistung von Jobportalen für geflüchtete Ukrainer zusammen

Es ist jetzt wichtig, auf möglichst vielen der folgenden neuen Portale selbst (aus Datenschutzgründen) Ihre Stellenangebote kostenfrei einzustellen.

Jobportale – kostenfreie Einstellung von Stellenangeboten

Die Eintragung auf diesen Jobbörsen speziell für geflüchtete Ukrainer ist nach DEHOGA Bayern Information nicht mit Kosten verbunden, auch nicht im Falle einer erfolgreichen Vermittlung.

  1. Job Aid for Ukrainian Refugees
     
  2. Jobs 4 Ukraine.com oder auch Jobs4Ukraine.eu
     
  3. Zweisprachige vbw Online-Plattform Sprungbrett-intowork, die Stellenangebote der Betriebe und ukrainische Geflüchtete zusammenbringt. Auf der Website werden zudem alle wichtigen Fragen rund um das Thema Arbeitsmarktintegration beantwortet.

    Ein wesentlicher Bestandteil der Initiative ist auch die eigens dafür eingerichtete Hotline, die alle relevanten Fragen rund um die Integration in Arbeit beantwortet. Sie erreichen die Hotline von Montag bis Freitag durchgängig von 8:00 – 18:00 Uhr unter der Rufnummer +49 (0)89-189 552 91 11 oder per Email über hotline@sprungbrett-into-work.de.
     
  4. Jobmine.app/ukraine-Aktion
     
  5. Bundesagentur für Arbeit + EURES
     
  6. Arbeitgeber, die Stellenangebote für Ukrainer anbieten, werden gebeten, sich an ihre lokale „Agentur für Arbeit“ – Arbeitgeberservice zu wenden oder selbst ihre Angebote einzustellen.
     
  7. Bitte vermerken Sie mit einem deutlichen Hinweis, dass sich dieses Stellenangebot an Geflüchtete aus der Ukraine wendet. Die Arbeitsvermittler der Bundesagentur für Arbeit können dann bei Stellensuchläufen für interessierte Ukrainer diese Stellen gezielt anbieten. Sofern der Arbeitgeber zugleich auch Unterkünfte anbieten kann, sollte dies bitte unbedingt auch in das Stellenangebot aufgenommen werden.
     
  8. Bitte gleichzeitig auch bei EURES (European Employment Service) einstellen.

ACHTUNG: Ohne Vorliegen einer Arbeitserlaubnis – meist als Eintrag „Erwerbstätigkeit erlaubt“ liegt keine Arbeitserlaubnis vor. Dies gilt auch für die sog. Fiktionsbescheinigung, die vorab erteilt wird (falls kein Pass vorhanden ist).
Eine Übersicht über die häufigsten Fragen zur Arbeitserlaubnis finden Sie in unseren FAQ – Fragen und Antworten.

Ansprechpartner:

Bayerischer Hotel- und 
Gaststättenverband
DEHOGA Bayern e.V.
Prinz-Ludwig-Palais
Türkenstr. 7
80333 München 
Tel +49 89 28760-0
Fax +49 89 28760-111
landesgeschaeftsstelle@dehoga-bayern.de
www.dehoga-bayern.de

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