Handlungsempfehlungen zum neuen Reiserecht

Deutschlandtourismus

Ab dem 1. Juli 2018 wird es ernst: dann gelten die Vorschriften des neuen Reiserechts für alle ab diesem Zeitpunkt abgeschlossenen Verträge.

Handlungsempfehlungen zum neuen Reiserecht
Bereits Ende des letzten Jahres hat der DTV Handlungsempfehlungen zum neuen Reiserecht für Tourismusorganisationen erarbeitet, die unter folgendem Link abrufbar sind:

» DTV-Praxisleitfaden zum neuen Reiserecht

Musterbedingungen für Vermittler von Reiseleistungen und für Veranstalter von Pauschalreisen
Für die Vermittler von Reiseleistungen und die Veranstalter von Pauschalreisen stellt der DTV kostenlos Musterbedingungen für seine Mitglieder im DTV-Online-Shop zur Verfügung. Indirekte und Nicht-Mitglieder können die Musterbedingungen im Shop gegen eine Gebühr bestellen. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie ein einfaches Nutzungsrecht an den Musterbedingungen erhalten, das zur einmaligen Verwendung der Musterbedingungen für das eigene Unternehmen berechtigt. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.

» Musterbedingungen für Vermittler von Reiseleistungen
» Musterbedingungen für Veranstalter von Pauschalreisen

Sonderkonditionen für Insolvenzversicherung als DTV-Mitglied
Zur Insolvenzabsicherung führt der DTV seine bewährte Zusammenarbeit mit der TourVers GmbH (Touristik-Versicherungs-Service GmbH) fort und bietet » Sonderkonditionen für direkte und indirekte Mitglieder mit vereinfachter Bonitätsprüfung an. Neu ist, dass bei der Vermittlung verbundener Reiseleistungen eine eigene Insolvenzversicherung notwendig wird, wenn für die vermittelten Leistungen Zahlungen vom Kunden entgegengenommen werden. Neu ist auch, dass auch juristische Personen des öffentlichen Rechts – wie bspw. Körperschaften des öffentlichen Rechts, Gemeinden etc.  – eine Insolvenzversicherung abschließen müssen. Als Nachweis der Absicherung von Kundengeldern für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder der Insolvenz gilt der Sicherungsschein, der direkt als PDF selbst ausgedruckt werden kann.

Sonderkonditionen für Betriebshaftpflichtversicherung als DTV-Mitglied
Auch für Betriebshaftpflichtversicherungen bietet der DTV in Zusammenarbeit mit der HanseMerkur Reiseversicherung AG Sonderkonditionen für direkte und indirekte Mitglieder an. Zur Kalkulation der Sonderkonditionen füllen Sie bitte den Risikofragebogen aus und übermitteln ihn an die HanseMerkur Reiseversicherung AG. Über eine Betriebshaftpflichtversicherung muss jeder verfügen, der gelegentlich oder regelmäßig Reisen veranstaltet. Vermittler können auch unbeabsichtigt zum Veranstalter werden, wenn sie bei der Vermittlung mehrerer einzelner Reiseleistungen (verbundener Reiseleistungen) nicht korrekt vorgehen. Für diese Fälle besteht Versicherungsschutz im Rahmen und Umfang der Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter. Die Sonderkondit! ionen gelten sowohl für die Haftpflichtversicherung gegen Personen und Sachschäden als auch für die Haftpflichtversicherung gegen Vermögensschäden.

 

Quelle: DTV

veröffentlicht am